Zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Info- und Rechtsantragstelle.
Eine Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt nicht in der Infostelle des Gerichts, sondern ausschließlich während der oben genannten Öffnungszeiten in der zuständigen Geschäftsstelle (Grundbucheinsichtenstelle).
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Wenn Sie aus einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft öffentlichen Rechts austreten wollen, z.B. aus der römisch-katholischen oder evangelischen Kirche, müssen Sie persönlich eine entsprechende Erklärung abgeben. Ihre Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem Sie die amtsgerichtliche Niederschrift unterzeichnet haben oder Ihre notariell beglaubigte Erklärung beim Amtsgericht eingegangen ist. Die Befreiung von der Kirchensteuer tritt mit dem Ende des Monats ein, in dem die Austrittserklärung beim Amtsgericht eingeht.
Das Amtsgericht benachrichtigt die Religionsgemeinschaft von der Abgabe der Erklärung. Es teilt Ihren Austritt der Meldebehörde mit. Auf Wunsch wird auch das Geburts-, Eheschließungs- oder Partnerschaftsregister beim Standesamt benachrichtigt.
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Amtsgerichtsbezirke sind nicht immer identisch mit den Verwaltungsbezirken. Hier können Sie Ihr zuständiges ziviles Amtsgericht ermitteln.
Amtsgericht Neukölln
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U-Bahn Rathaus Neukölln: U 7
Bus Erkstraße: M 41
Bus U Rathaus Neukölln: 104, 167, N7, N 94