Straßensondernutzung - Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen am Standort Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde

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Kontakt

  • Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
  • Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde
  • Yorckstraße 4-11 10965 Berlin
  • Tel.: (030) 90298-8024
  • Fax: (030) 90298-8019

Öffnungszeiten

  • Montag

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
      Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)
  • Dienstag

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
      Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)
  • Donnerstag

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
      Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Für den Bereich "Parkausweise für Schwerbehinderte" ist eine Terminvereinbarung per eMail notwendig. Öffnen Sie dafür an der Dienstleistung den Link zu den spezielleren Kontaktdaten.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen

Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)

  • 40,00 Euro: je Ladengeschäft für 1 Jahr
  • 60,00 Euro: je Ladengeschäft für 2 Jahre
  • 80,00 Euro: je Ladengeschäft für 3 Jahre

Kosten der Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzungsgebühr)
  • keine: für Flächen bis 1,5m Tiefe ab Grundstücksgrenze
  • 30,00 bis 39,00 Euro: für Flächen, die das Maß übersteigen, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.

Chat

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