Straßensondernutzung - Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen

Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)

  • 40,00 Euro: je Ladengeschäft für 1 Jahr
  • 60,00 Euro: je Ladengeschäft für 2 Jahre
  • 80,00 Euro: je Ladengeschäft für 3 Jahre

Kosten der Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzungsgebühr)
  • keine: für Flächen bis 1,5m Tiefe ab Grundstücksgrenze
  • 30,00 bis 39,00 Euro: für Flächen, die das Maß übersteigen, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.

Für Sie zuständig