RlvF-Bescheinigung - Antragsannahme am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung ist bei Betreten des Rathausgebäudes Pflicht.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie!
Das Flüchtlingsbürgeramt des Bezirksamtes Mitte von Berlin, Standort Rathaus Tiergarten, führt ab dem
02. November 2020 die Terminvergabe für anfallende Anliegen ein.
Dies bedeutet, dass für etwaige Anliegen im Bürgeramt ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt gebucht werden muss. Dieser kann vorläufig nur telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Aufgrund des hohen Aufkommens an Besucherinnen und Besuchern erweitert das Flüchtlingsbürgeramt ab dem 01.10.2020 die Öffnungszeiten.
Diese Erweiterung ist befristet bis zum 31.03.2021.
Die neuen Öffnungszeiten lauten wie oben abgebildet
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
1.Das Flüchtlingsbürgeramt des Bezirksamtes Mitte von Berlin übernimmt die Meldeangelegenheiten soweit sie von den Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin übermittelt werden.
Mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurde folgende Zuständigkeitsregelung vereinbart:
Flüchtlingsbürgeramt in Mitte
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf
Bürgeramt Hohenzollerndamm
Hohenzollerndamm 177
10713 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Die örtliche Zuständigkeit der Flüchtlingsbürgerämter bleibt während des gesamten Asylantragsverfahrens erhalten.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
- wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
- eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.
Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.
- Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies bei dem zuständigen Leiter des Fachbereichs Bürgeramt, Herrn Schäfer, unter der Tel.-Nr. 9018 32303 oder per E Mail unter ronald.schaefer@ba-mitte.berlin.de erfolgen.
Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „die Brücke“ vor Ort entsprechende Hilfe an.
Die Öffnungszeiten des Flüchtlingsbürgeramtes sind mit denen der Bürgerämter des Bezirksamtes Mitte von Berlin bis auf weiteres identisch.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.
RlvF-Bescheinigung - Antragsannahme
Mit einer RlvF-Bescheinigung können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie eine RlvF-Beschenigung oder einen Wohnberechtigungsschein benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie beziehen wollen.
Sie können den Antrag für mehrere Personen stellen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung, siehe "benötigte Unterlagen", abgeben.
Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren EinzelBescheinigungen ist ausgeschlossen.
Die RlvF-Bescheinigungen sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.
Achtung:
Bis zum 31.12.2017 sind Wohnungen, die nach den Richtlinien der vereinbarten Förderung gefördert wurden (RlvF Wohnungen), von den Belegungsbindungen freigestellt. Das bedeutet, dass Sie bis zum 31.12.2017 keine RlvF-Bescheinigung benötigen.
Voraussetzungen
-
Deutsche Staatsangehörigkeit
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
-
Bürger der Europäischen Union
Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU).
-
ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 1 Jahr
Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Landes und besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens 1 Jahr gültig ist.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf eine Bescheinigung nach den Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung-RLvF-
mit folgenden Anlagen
Bitte füllen Sie den Antrag aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. - Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
-
Einkommenserklärung
Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
-
Einkommensbescheinigung
Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben.
-
Partnerschaftserklärung
Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein.
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
-
Meldenachweise
von allen im Antrag genannten Personen
Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten. Mehr zum Thema: Meldebescheinigung -
Ausweisdokumente
von allen Personen, die im Antrag genannt sind
zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis -
Geburtsurkunde Ihrer Kinder
wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden
-
Heiratsurkunde
wenn Sie verheiratet sind
-
Nachweis über einen anderen Familienstand
Sie sind nicht ledig,
zum Beispiel Scheidungsurteil, Sterbeurkunde -
Vaterschaftsanerkennung
zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
-
Schwerbehindertenausweis
Sie sind schwerbehindert,
Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises -
Mutterpass
sie sind schwanger,
der Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig in Kopie -
Semesterbescheinigung
bei Studierenden,
bei ausländischen Studierenden auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums -
Lebenspartnerschaftsurkunde
sie haben eine Lebenspartnerschaft geschlossen
-
Falls Sie Ausländer sind der Nachweis über das Aufenthalts-Recht
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
-
Neben dem Antrag auf eine RLvF-Bescheinigung können weitere Unterlagen notwendig sein.:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.
Formulare
- Antrag auf eine Bescheinigung nach den Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung-RLvF-
- Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
- Einkommenserklärung
- Einkommensbescheinigung
- Partnerschaftserklärung
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
Gebühren
Bei Ablehnung des Antrages bzw. Antragsrücknahme 11,50 Euro
Die Gebühr überweisen Sie bitte auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: RlvF Bescheinigung für (Vor- und Nachname des Antragsstellers). Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)
- Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung - RLvF
- Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin, kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1km
S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
-
1km
S Beusselstr.
- S41
- S42
-
1.1km
S+U Westhafen
- S41
- S42
-
1km
S Bellevue
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Turmstr.
- U9
-
0.6km
U Birkenstr.
- U9
-
1km
U Hansaplatz
- U9
-
0.2km
U Turmstr.
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Tiergarten
- 101
- 123
- M27
-
0.2km
Berlin, Alt-Moabit/Rathaus Tiergarten
- 245
-
0.2km
U Turmstr. [Bus Turmstr.]
- N40
- 101
- 123
- 245
- M27
- 187
-
0.1km
Berlin, Rathaus Tiergarten
- Tram
-
-
1.6km
Berlin, Lesser-Ury-Weg
- M10
- M5
- M8
-
1.6km
Berlin, Lüneburger Str.
- M10
- M5
- M8
-
1.8km
Berlin, Virchow-Klinikum
- 50
- M13
-
1.6km
Berlin, Lesser-Ury-Weg