RlvF-Bescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Karow / Buch

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Ein Fotoautomat ist vorhanden.
  • Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.

Die Bürgerämter bieten alle Terminkontingente für die Servicenummer 115 und für die Online-Terminvereinbarung an.

Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
  • Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Voraussetzungen:
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.

  • Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Voraussetzungen: keine

Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

RlvF-Bescheinigung beantragen

Mit einer RlvF-Bescheinigung können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie eine RlvF-Beschenigung oder einen Wohnberechtigungsschein (WBS) (unter "Weiterführende Informationen") benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie beziehen wollen. Die RlvF-Bescheinigungen sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.

Sie können den Antrag für mehrere Personen stellen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung abgeben. Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Bescheinigungen ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Bürger der Europäischen Union
    Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU).
  • ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 1 Jahr
    Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Landes und besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens 1 Jahr gültig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Bescheinigung nach den Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung (RLvF-Bescheinigung)
    (unter "Formulare")
    Bitte füllen Sie den Antrag und die Anlagen aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
    • Die Gebühr überweisen Sie bitte auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: RlvF Bescheinigung für "Vor- und Nachname des Antragsstellers".
    • Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
  • Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
  • Einkommenserklärung
    Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
  • Einkommensbescheinigung
    Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben.
  • Partnerschaftserklärung
    Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein.
  • Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
  • Meldenachweise
    von allen im Antrag genannten Personen. Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten.
  • Ausweisdokumente
    von allen Personen, die im Antrag genannt sind
    zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis
  • Geburtsurkunde Ihrer Kinder
    wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden
  • Heiratsurkunde
    wenn Sie verheiratet sind
  • Nachweis über einen anderen Familienstand
    Sie sind nicht ledig,
    zum Beispiel Scheidungsurteil, Sterbeurkunde
  • Vaterschaftsanerkennung
    zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
  • Schwerbehindertenausweis
    Sie sind schwerbehindert,
    Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises
  • Mutterpass
    sie sind schwanger,
    der Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig in Kopie
  • Semesterbescheinigung
    bei Studierenden,
    bei ausländischen Studierenden auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
    sie haben eine Lebenspartnerschaft geschlossen
  • Falls Sie Ausländer sind der Nachweis über das Aufenthalts-Recht
    Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
  • Neben dem Antrag auf eine RLvF-Bescheinigung können weitere Unterlagen notwendig sein
    Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden. Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.

Gebühren

  • 23,00 Euro: Die Gebühr muss im Voraus auf das Konto der Behörde überwiesen werden, an die Sie Ihren Antrag richten (unter "Weiterführende Informationen"). Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: RlvF Bescheinigung für "Vor- und Nachname des Antragsstellers".
  • 11,50 Euro: Bei Ablehnung des Antrages bzw. Antragsrücknahme

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.

Hinweise zur Zuständigkeit

Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin, kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.

Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.

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