RlvF-Bescheinigung - Antragsannahme am Standort Bürgeramt 1 (Kreuzberg), Yorckstraße

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
16.07.2020
Wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie können die Berliner Ämter für Bürgerdienste noch nicht zu einem regulären Betrieb zurückkehren. Die aktuelle Lage ermöglicht eine schrittweise Erhöhung des Publikumsverkehrs, so dass die Bürgerämter ihren Service wieder erweitern. Der maximale Schutz der Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitenden hat jedoch auch weiterhin oberste Priorität. Spontanes Erscheinen ohne Termin ist nach wie vor aus Gründen des Infektionsschutzes nicht möglich.
Die Bearbeitung von Anliegen wie z.B. Anmeldung einer Wohnung, Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses erfolgt deshalb nur mit Termin. Dies gilt auch für die Abholung von beantragten Dokumenten (z.B. Personalausweise, Reisepässe). Terminvereinbarungen sind ab dem 25.05.2020 im Internet oder über die zentrale Behördennummer „115“ möglich.
Bei dringenden Anliegen sowie die Abgabe und Abholung von Fundsachen sind Terminvereinbarungen über folgende Telefonnummer erforderlich:
- Bürgeramt 1, Yorckstr. 4-11, Tel.: (030) 90298-3591
Folgende Leistungen sind weiterhin nur schriftlich oder per E-Mail buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
- Beantragung einer Meldebescheinigung - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Auskunft aus dem Melderegister - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Beantragung von Führungszeugnissen - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Gewerbezentralregisterauskunft - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Abmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Öffnungszeiten
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Yorckstr. 4-11, 3. Etage
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
RlvF-Bescheinigung - Antragsannahme
Mit einer RlvF-Bescheinigung können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie eine RlvF-Beschenigung oder einen Wohnberechtigungsschein benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie beziehen wollen.
Sie können den Antrag für mehrere Personen stellen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung, siehe "benötigte Unterlagen", abgeben.
Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren EinzelBescheinigungen ist ausgeschlossen.
Die RlvF-Bescheinigungen sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.
Achtung:
Bis zum 31.12.2017 sind Wohnungen, die nach den Richtlinien der vereinbarten Förderung gefördert wurden (RlvF Wohnungen), von den Belegungsbindungen freigestellt. Das bedeutet, dass Sie bis zum 31.12.2017 keine RlvF-Bescheinigung benötigen.
Voraussetzungen
-
Deutsche Staatsangehörigkeit
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
-
Bürger der Europäischen Union
Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU).
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ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 1 Jahr
Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Landes und besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens 1 Jahr gültig ist.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf eine Bescheinigung nach den Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung-RLvF-
mit folgenden Anlagen
Bitte füllen Sie den Antrag aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. - Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
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Einkommenserklärung
Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
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Einkommensbescheinigung
Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben.
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Partnerschaftserklärung
Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein.
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
-
Meldenachweise
von allen im Antrag genannten Personen
Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten. Mehr zum Thema: Meldebescheinigung -
Ausweisdokumente
von allen Personen, die im Antrag genannt sind
zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis -
Geburtsurkunde Ihrer Kinder
wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden
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Heiratsurkunde
wenn Sie verheiratet sind
-
Nachweis über einen anderen Familienstand
Sie sind nicht ledig,
zum Beispiel Scheidungsurteil, Sterbeurkunde -
Vaterschaftsanerkennung
zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
-
Schwerbehindertenausweis
Sie sind schwerbehindert,
Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises -
Mutterpass
sie sind schwanger,
der Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig in Kopie -
Semesterbescheinigung
bei Studierenden,
bei ausländischen Studierenden auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums -
Lebenspartnerschaftsurkunde
sie haben eine Lebenspartnerschaft geschlossen
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Falls Sie Ausländer sind der Nachweis über das Aufenthalts-Recht
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
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Neben dem Antrag auf eine RLvF-Bescheinigung können weitere Unterlagen notwendig sein.:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.
Formulare
- Antrag auf eine Bescheinigung nach den Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung-RLvF-
- Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
- Einkommenserklärung
- Einkommensbescheinigung
- Partnerschaftserklärung
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
Gebühren
Bei Ablehnung des Antrages bzw. Antragsrücknahme 11,50 Euro
Die Gebühr überweisen Sie bitte auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: RlvF Bescheinigung für (Vor- und Nachname des Antragsstellers). Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)
- Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung - RLvF
- Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin, kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bürgeramt 1 (Kreuzberg), Yorckstraße
Nahverkehr
U-Bahn U Mehringdamm: U6, U7
Bus U Mehringdamm: M19, 140