RlvF-Bescheinigung - Antragsannahme am Standort Bürgeramt Wilmersdorfer Straße

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Achtung:
Das Bürgeramt in der Wilmersdorfer Straße wird wegen der Umbauarbeiten in den Wilmersdorfer Arcaden ab 20. Mai 2019 bis auf weiteres geschlossen bleiben.
Kunden, die bereits Termine gebucht haben werden durch die Mitarbeitenden rechtzeitig informiert, welchen Standort sie ersatzweise aufsuchen können.
Bereits bestellte Ausweisdokumente liegen ab dem 21.05.2019 zur Abholung im Bürgeramt am Hohenzollerndamm 177 bereit.
- Für die Abholung fertiggestellter Reisepässe und Personalausweise ist keine Terminvereinbarung nötig.
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Für die Dienstleistung ist KEINE Terminvereinbarung notwendig.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Seit dem 01.08.2014 ist dieses Bürgeramt nur für Terminkunden geöffnet.
Das Bürgeramt in der Wilmersdorfer Straße wird wegen der Umbauarbeiten in den Wilmersdorfer Arcaden ab 20. Mai 2019 bis auf weiteres geschlossen bleiben.
Kunden, die bereits Termine gebucht haben werden durch die Mitarbeitenden rechtzeitig informiert, welchen Standort sie ersatzweise aufsuchen können.
Bereits bestellte Ausweisdokumente liegen ab dem 21.05.2019 zur Abholung im Bürgeramt am Hohenzollerndamm 177 bereit.
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin. Achten Sie auf die Hinweise unter "Zuständige Behörden" bei der jeweiligen Dienstleistung oder informieren Sie sich auf unserer Homepage.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Achtung:
- Seit dem 01.08.2014 werden an diesem Standort nur noch Kunden mit Termin bedient.
- Auskünfte und Berlinpässe erhalten Sie beim Empfang im 1. OG in den Wilmersdorfer Arcaden. Dort sind auch Terminvereinbarungen möglich.
RlvF-Bescheinigung - Antragsannahme
Mit einer RlvF-Bescheinigung können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie eine RlvF-Beschenigung oder einen Wohnberechtigungsschein benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie beziehen wollen.
Sie können den Antrag für mehrere Personen stellen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung, siehe "benötigte Unterlagen", abgeben.
Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren EinzelBescheinigungen ist ausgeschlossen.
Die RlvF-Bescheinigungen sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.
Achtung:
Bis zum 31.12.2017 sind Wohnungen, die nach den Richtlinien der vereinbarten Förderung gefördert wurden (RlvF Wohnungen), von den Belegungsbindungen freigestellt. Das bedeutet, dass Sie bis zum 31.12.2017 keine RlvF-Bescheinigung benötigen.
Voraussetzungen
-
Deutsche Staatsangehörigkeit
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
-
Bürger der Europäischen Union
Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU).
-
ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens 1 Jahr
Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Landes und besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens 1 Jahr gültig ist.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf eine Bescheinigung nach den Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung-RLvF-
mit folgenden Anlagen
Bitte füllen Sie den Antrag aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. - Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
-
Einkommenserklärung
Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
-
Einkommensbescheinigung
Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben.
-
Partnerschaftserklärung
Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein.
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
-
Meldenachweise
von allen im Antrag genannten Personen
Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten. Mehr zum Thema: Meldebescheinigung -
Ausweisdokumente
von allen Personen, die im Antrag genannt sind
zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis -
Geburtsurkunde Ihrer Kinder
wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden
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Heiratsurkunde
wenn Sie verheiratet sind
-
Nachweis über einen anderen Familienstand
Sie sind nicht ledig,
zum Beispiel Scheidungsurteil, Sterbeurkunde -
Vaterschaftsanerkennung
zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
-
Schwerbehindertenausweis
Sie sind schwerbehindert,
Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises -
Mutterpass
sie sind schwanger,
der Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche, vollständig in Kopie -
Semesterbescheinigung
bei Studierenden,
bei ausländischen Studierenden auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums -
Lebenspartnerschaftsurkunde
sie haben eine Lebenspartnerschaft geschlossen
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Falls Sie Ausländer sind der Nachweis über das Aufenthalts-Recht
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
-
Neben dem Antrag auf eine RLvF-Bescheinigung können weitere Unterlagen notwendig sein.:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden.
Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.
Formulare
- Antrag auf eine Bescheinigung nach den Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung-RLvF-
- Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
- Einkommenserklärung
- Einkommensbescheinigung
- Partnerschaftserklärung
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
Gebühren
Bei Ablehnung des Antrages bzw. Antragsrücknahme 11,50 Euro
Die Gebühr überweisen Sie bitte auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: RlvF Bescheinigung für (Vor- und Nachname des Antragsstellers). Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)
- Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung - RLvF
- Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin, kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.
Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bürgeramt Wilmersdorfer Straße
Erläuterung der Symbole
Die Wilmersdorfer Arcaden sind als barrierefreies Einkaufszentrum zertifiziert worden. Bitte folgen Sie der Beschilderung vor Ort.
Nahverkehr
U-Bahn U Bismarckstr: U2, U7