Tiere - gefährliche Wildtiere - Ausnahmegenehmigung für nicht gewerbsmäßige Haltung am Standort Ordnungsamt - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Erläuterung der Symbole

Der Zugang zum Dienstgebäude erfolgt über eine ca. 2cm hohe Stufe. Der Zuweg zum Gebäude besteht aus einer mit Kopfsteinpflaster versehenen schiefe Ebene.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Dienstag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Mittwoch

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Donnerstag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Freitag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Persönliche Termine zur Tiersprechstunde können per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - gefährliche Wildtiere - Ausnahmegenehmigung für nicht gewerbsmäßige Haltung

Die nichtgewerbliche Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten ist im Land Berlin grundsätzlich verboten. Für die Haltung folgender Arten kann unter Auflagen eine Ausnahmegenehmigung zur Haltung erteilt werden:
Katzen (Felidae), die nicht zu den Großkatzen (Pantherinae), Pumas (Puma concolor) oder Geparden (Acinonyx jubatus) gehören,
Affen (Simiae), alle Arten ausgenommen Menschenaffen (Hominidae), Halbaffen (Prosimiae) und Krallenaffen (Callithrichidae)
Hunde (Canidae), alle wildlebenden Arten ausgenommen Wölfe (Canis Lupus)
Riesenschlangen [Pythons (Pythonidae) und Boas (Boidae)] die ausgewachsen eine Gesamtkörperlänge von mindestens 2 m erreichen können
Alle Arten von Krustenechsen (Helodermatidae)
Warane (Varanidae), alle Arten, die ausgewachsen eine Körperlänge (Kopf-Rumpf-Länge ohne Schwanz) von mindestens 50 cm erreichen können
Schildkröten: Schnappschildkröte (Chelydra serpentina) und Geierschildkröte (Macrolemys temminickii)
Vogelspinnen: Poecilotheria spp. und Haplopelma lividum

Voraussetzungen

  • Sachkundenachweis und Zuverlässigkeit
    Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und dies nachweisen können
  • Räumliche Voraussetzungen
    Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis
    Es müssen Belege über einen Sachkundenachweis oder einen geeigneten Ausbildungsabschluss vorgelegt werden.
  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde).
    Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich.
  • Antrag
    Der Antrag wird auf Anforderung versendet.

Gebühren

40.00 Euro bis 320,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Tier gehalten werden soll, ist zuständig.

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