Gerichtsverhandlungen - Teilnahme von Schulklassen am Standort Amtsgericht Tiergarten

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Kontakt

  • Amtsgericht Tiergarten
  • Amtsgericht Tiergarten
  • Turmstraße 91 10559 Berlin
  • Tel.: (0)30 9014-0
  • Fax: (0)30 9014-2010

Öffnungszeiten

  • Montag

      09.00 - 13.00
  • Dienstag

      09.00 - 13.00
  • Mittwoch

      09.00 - 13.00
  • Donnerstag

      09.00 - 13.00
      15.00 - 18.00 nur Info- und Rechtsantragsstelle bevorzugt für Berufstätige nach Vereinbarung
  • Freitag

      09.00 - 13.00

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Berechnungsstelle für Zeugen und Schöffen und die Vergütung von Dolmetschern und Sachverständigen:
Montag - Donnerstag: 9 - 15 Uhr
Freitag: 9 - 14 Uhr
Telefon: +4930 9014-3003

Anmeldung für die Teilnahme von Schulklassen an Gerichtsverhandlungen:
Montag - Freitag: 9 - 13 Uhr
Kontakt: Bitte nutzen Sie das Kontaktformular des Amtsgerichts Tiergarten auf der rechten Seite.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 245, M27 Alt-Moabit 123, 187 Turmstraße
S-Bahn
  • S5, S7, S75, S9 Bellevue
U-Bahn
  • U9 Turmstraße

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Gerichtsverhandlungen - Teilnahme von Schulklassen

Schulklassen und Berufsschulklassen können Gerichtsverhandlungen in Straf- und Bußgeldsachen besuchen.

Voraussetzungen

  • Planung des Besuchs, Anmeldung
    Beachten Sie bitte, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist. Aus organisatorischen Gründen stehen Dienstage und Donnerstage als Besuchstage nicht zur Auswahl.
    Bitte rufen Sie mindestens 2 Wochen vor dem angedachten Termin beim Amtsgericht Tiergarten an. Um die Terminvereinbarung zu erleichtern, sollten Sie möglichst noch zwei oder drei alternative Termine bereithalten.
    Der Treffpunkt am Besuchstag wird Ihnen bei der Anmeldung bekannt gegeben. Den Verhandlungssaal erfahren Sie vor Ort.
  • Aufsichtsperson und Gruppengröße
    Jede Klasse (maximal 20 Schülerinnen und Schüler) muss von einer erwachsenen Aufsichtsperson begleitet werden. Besteht eine Klasse aus mehr als 20 Schülerinnen und Schülern, so ist eine weitere erwachsene Aufsichtsperson erforderlich, da die Klasse aus Platzgründen auf verschiedene Verhandlungen aufgeteilt werden muss.
  • Einlass: Treffpunkt und Uhrzeit
    Die Klasse muss sich mindestens 30 Minuten vor Verhandlungsbeginn am Treffpunkt einfinden, da es durch die Einlasskontrollen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
  • Einlass: Sicherheitsmaßnahmen
    Jede Person wird beim Betreten des Hauses kontrolliert. Die Kontrollen dienen zur Identitätsfeststellung. Aus diesem Grund muss jede Person beim Einlass in das Gebäude einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
  • Beachten Sie bitte:
    • Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden. Verboten sind insbesondere Werkzeuge, Scheren, Messer, Schusswaffen, Glas- und Gasflaschen, Gassprays, Wecker, CD- und MP3-Player, Dosen, Luftpumpen, Trillerpfeifen und Radios.
    • Die Mitnahme von Handys jeglicher Art ist gestattet. Es ist aber verboten, diese im Verhandlungssaal zu benutzen.
    • Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz wird Strafanzeige erstattet.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis oder Führerschein

Gebühren

Gebührenfrei

Chat

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