Winterdienst auf Gehwegen - Befreiung wegen Leistungsunfähigkeit beantragen

Übernahme des Winterdienstes durch das Land Berlin für den verpflichteten Anlieger, weil dieser körperlich und wirtschaftlich nicht in der Lage ist der Verpflichtung nachzukommen.

Voraussetzungen

  • Körperliche und wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit
    Die Anlieger müssen körperlich und wirtschaftlich nicht in der Lage sein, den Winterdienst vorzunehmen. Es müssen beide Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung vom Winterdienst wegen Leistungsunfähigkeit
    Durch den Anlieger ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Der Antrag kann auch per E-Mail gestellt werden.
    • Der Antrag ist jährlich neu zu stellen.
  • Nachweise für körperliche Leistungsunfähigkeit (in Kopie)
    Kopie des Schwerbehindertenausweises (z.b. aG, H, Bl ) und /oder ärztliche Bescheinigungen
  • Nachweis der wirschaftlichen Leistungsunfähigkeit (in Kopie)
    Einkommensnachweise wie Kopien der letzten Renten-, Grundsicherungs-, oder Steuerbescheide, andere Einkünfte und Einnahmen, Angaben zu Vermögen. Nachweise / Kopien der Jahresrechnungen über Kosten von Energie, Strom, Gas, Kohle, Wasser, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Müll, Grundsteuer, Gebäudeversicherung

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2-3 Wochen

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigung ist im Land Berlin zentralisiert und wird für alle Berliner Bezirke nur im Bezirksamt Lichtenberg beim Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben wahrgenommen.

Für Sie zuständig