Schwerbehinderung - befristete Teilnahme zum Sonderfahrdienst beantragen am Standort Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose

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Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
  • Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose
  • Sächsische Str. 28 10707 Berlin
  • Postanschrift
    Postfach 310929, 10639 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: (030) 9028-5080
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      Video-Termine 14:00-16:00 Uhr (über Kontaktformular)
  • Donnerstag

      Video-Termine 10:00-12:00 Uhr (über Kontaktformular)

      im Kundencenter (nur mit Termin)

      Donnerstag 04.04.2024 15:00-18:00 Uhr
      Donnerstag 18.04.2024 12:00-15:00 Uhr
      Donnerstag 02.05.2024 15:00-18:00 Uhr
      Donnerstag 16.05.2024 12:00-15:00 Uhr
      Donnerstag 06.06.2024 15:00-18:00 Uhr
      Donnerstag 20.06.2024 12:00-15:00 Uhr
      Donnerstag 04.07.2024 15:00-18:00 Uhr
      Donnerstag 18.07.2024 12:00-15:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Deine Video-Termine kannst Du über das Kontaktformular anmelden.
Weitere Informationen findest Du im Internet unter "Sprechstunde für Gehörlose".

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Schwerbehinderung - befristete Teilnahme zum Sonderfahrdienst beantragen

Mit dem Sonderfahrdienst können Sie Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung durchführen, wenn Ihre Mobilität erheblich beeinträchtigt ist. Dafür beantragen Sie beim Versorgungsamt das Merkzeichen "T" (Teilnahme am Sonderfahrdienst). Sie erhalten dann eine Berechtigten-Nummer.

Eine befristete Teilnahme für die Dauer des Feststellungsverfahrens ist möglich, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für einen Rollstuhl oder Rollator übernommen hat.
  • Wird das Merkzeichen "T" im Bescheid abgelehnt, ist die befristete Teilnahme beendet.
  • Wird das Merkzeichen "T" festgestellt, können Sie unbefristet am Sonderfahrdienst teilnehmen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf befristete Teilnahme am Sonderfahrdienst
    (unter "Formulare")
  • Nachweis der Kostenübernahme für Rollstuhl oder Rollator
    Die Kopie der Kostenübernahme für den Rollstuhl oder Rollator von einer Krankenkasse oder einem anderen Leistungsträger muss dem Versorgungsamt vorliegen.
    Dann kann über die befristete Teilnahme am Sonderfahrdienst entschieden werden.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

10 Tage nach Eingang der Kostenübernahme der Krankenkasse oder eines anderen Leistungsträgers im Versorgungsamt.

Chat

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