Konzession - Erteilung Taxigenehmigung beantragen

Wer gewerbsmäßig Personen in einem Taxi befördern möchte, benötigt eine Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs (Konzession) mit Taxen.

  • Auch wer bereits einmal im Besitz einer Genehmigung war, diese jedoch abgelaufen ist, muss die Erteilung einer Taxigenehmigung beantragen.
  • Wenn Sie im Besitz einer noch gültigen Genehmigung sind, diese aber bald abläuft, können Sie einen Antrag auf Erneuerung der Taxigenehmigung stellen (unter "Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie der Erteilung einer Taxigenehmigung. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.

2. Authentifikation
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital authentifizieren. Die Authentifikation erfolgt wahlweise über das ELSTER-Unternehmenskonto oder über die manuelle Eingabe Ihrer Daten.

3. Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.

4. Den Bescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post an die Unternehmeranschrift.

5. Den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post an die Unternehmeranschrift.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Betriebssitz innerhalb Berlins
  • Fachliche Eignung
    Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch Ablegung einer Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Gesellschaften (z.B. GmbH) muss der verantwortliche Vertreter der Gesellschaft die fachliche Eignung nachweisen.
    • Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich alle Gesellschafter die fachliche Eignung nachzuweisen.
  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ist vom Antragsteller ein Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
    Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers bzw. Unternehmens ist die Vermögensübersicht auszufüllen.
    • Bei Kapitalgesellschaften sind die Eintragungen durch einen Steuerberater bestätigen zu lassen.
    • Die Vorlage von Bargeld ist als glaubhafter Nachweis der Leistungsfähigkeit nicht geeignet.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Träger der Sozialversicherung / Krankenkasse
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über Mein Unternehmenskonto (optional)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersterteilung einer Genehmigung zur Ausübung des Verkehrs mit Taxen
    Online möglich oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post
    • Für die Online-Antragstellung: Bitte erfassen Sie die Angaben auf der Antragsstrecke ordnungsgemäß und laden alle erforderlichen Dokumente und Nachweise an den entsprechenden Stellen digital hoch. Zulässige Dateiformate sind PDF, JPG, JPEG oder PNG. Eine einzelne zu hochladende Datei darf maximal nur 2 MB groß sein.
    • Bei schriftlicher Antragstellung: Antrag und Unterlagen bitte per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin oder Puttkamer 16-18, 10969 Berlin) einwerfen.
  • Vermögensübersicht
    (unter "Formulare")
    Vermögensübersicht und vollständiger Kontoauszug für den letzten abgeschlossenen Monat
  • Personalausweis oder Pass (ggf. Anmeldebestätigung)
  • Nachweis der fachlichen Eignung (Original und Kopie)
    Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr mit Taxen und Mietwagen.
  • Auskunft in Steuersachen
    Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und ggf. des Finanzamtes Ihres Wohnortes, wenn dieser außerhalb von Berlin liegt.
  • Bescheinigung der BG Verkehr
    Bescheinigung der BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, 22765 Hamburg) über die Voranmeldung zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
  • Bescheinigung der Krankenkasse / Sozialversicherung
  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" - ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
    • Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "9" - ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
    • Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin
  • Gebührenquittung Führungszeugzeugnis / Gewerbezentralregisterauszug
    Gebührenquittung des Bürgeramtes über das beantragte Führungszeugnis und über die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis des Betriebssitzes
    • Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung
    • bei Untermietverträgen: Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung
  • Nur bei Unternehmen, die in das Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister einzutragen sind:
    • Beglaubigte Abschrift der Eintragung – Gesellschaftsvertrag und Anmeldung zur Eintragung/Änderung im Handelsregister
    • Bei GmbH: zusätzlich eine Liste der Gesellschafter
    • Unterlagen zum Nachweis der/des Beschäftigungsverhältnisse/s der zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en
    • Bescheinigung des Bezirksamtes über die Gewerbe-Anmeldung

Gebühren

  • 150,00 Euro: für das 1. Fahrzeug
  • 40,00 Euro: für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag
  • zzgl. 3,30 Euro: Verkehrszentralregister-Auskunft je Verantwortlicher im Unternehmen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Ca. 3 Monate (bei Vollständigkeit der Unterlagen)

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erbracht werden.

Für Sie zuständig