Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aktuell und bis auf weiteres ist die Terminsituation im Landesamt für Einwanderung angespannt.
Bitte beachten Sie die Informationen vom 04.07.2023 auf unserer Website.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Aufzüge in den Häusern A und C

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Zahlungen sind auch mit Kreditkarte möglich (VISA, Mastercard und Maestro).
  • Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung

Eine Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen vorübergehend erteilt werden, wenn Ihre medizinische Behandlung in Deutschland länger dauert als die Gültigkeit Ihres dafür ausgestellten nationalen Visums (Typ D).

Die Aufenthaltserlaubnis kann auch für Ihre Begleitpersonen erteilt werden, denen zu diesem Zweck ein nationales Visum (Typ D) ausgestellt wurde.

Die Aufenthaltserlaubnis kann grundsätzlich nicht verlängert werden, wenn die medizinische Behandlung beendet ist.

Falls Sie ein Schengen-Visum (Typ C) haben, können Sie keine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Sie können sich das Schengen-Visum aber als nationales Visum (Typ D) verlängern lassen. Mehr zum Thema entnehmen Sie bitte den Informationen zur Dienstleistung "Schengen-Visum verlängern" (unter Weiterführende Informationen).

Voraussetzungen

  • Gültiges nationales Visum (Typ D)
    • Das nationale Visum wurde entweder durch eine deutsche Auslandsvertretung oder durch eine Ausländerbehörde ausgestellt.
    • Wenn Sie ein Schengen-Visum (Typ C) haben, können Sie sich dieses unter bestimmten Voraussetzungen als nationales Visum (Typ D) verlängern lassen. Mehr zum Thema entnehmen Sie bitte den Informationen zur Dienstleistung "Schengen-Visum verlängern" (unter Weiterführende Informationen).
  • Medizinische Behandlung im Bundesgebiet
  • Gesicherter Lebensunterhalt für die Dauer der Behandlung
  • Hauptwohnsitz in Berlin während der medizinischen Behandlung
  • Bei ambulanter Behandlung
    • Persönliche Vorsprache des Patienten und
    • Persönliche Vorsprache der Begleitperson
  • Bei stationärer Behandlung
    • Persönliche Vorsprache der Begleitperson mit Vollmacht und
    • Liegebescheinigung des Krankenhauses für den Patienten

Erforderliche Unterlagen

  • Pass mit gültigem nationalem Visum
    • Patient: Pass mit gültigem nationalem Visum für die medizinische Behandlung
    • Begleitperson: Pass mit gültigem nationalem Visum für die Begleitung des Patienten
    Alle Pässe müssen mindestens zwei leere Seiten (ohne Stempel oder Visa) enthalten.
  • Jeweils 1 aktuelles biometrisches Foto
    Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
  • Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels"
    (ausgefüllt), siehe Abschnitt "Formulare"
  • Pass oder Personalausweis des oder der Bevollmächtigten
  • Kostenübernahmeerklärung
    Durch die Botschaft muss bestätigt werden, dass die Bezahlung der Behandlungskosten gesichert ist. Hierunter sind die Kosten für erhaltene und zukünftige Behandlungsleistungen zu verstehen.
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (für Selbstzahler)
    Wenn keine Kostenübernahmeerklärung vorgelegt werden kann, bringen Sie bitte Folgendes mit:
    • Kontoauszüge über eigene finanzielle Mittel
    • Nachweise über die Bezahlung der bisherigen Behandlungskosten
  • Nachweis über die medizinische Behandlung
    Bestätigung des behandelnden Krankenhauses, Arztes oder Institution über
    • die Verfügbarkeit eines Platzes zur Behandlung
    • einen Termin zum Behandlungsbeginn und
    • die voraussichtliche Dauer der Behandlung
  • Krankenversicherung
    Bei einer ambulanten Behandlung ist eine Reisekrankenversicherung für die Dauer der Behandlung bis zur Ausreise vorzulegen.
  • Begleitperson
    Eine Betreuungsleistung muss nachvollziehbar dargelegt werden.
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweisdokument
    Falls Sie den Antrag nicht selbst stellen können:
    • schriftliche Vollmacht
    • Ausweisdokument der Person, die Sie vertritt (Reisepass oder deutscher Personalausweis)

Gebühren

  • 100,00 Euro: für die erstmalige Erteilung (Erwachsene)
  • 96,00 Euro: für die Verlängerung (Erwachsene)
  • 50,00 Euro: für die erstmalige Erteilung (Minderjährige)
  • 48,00 Euro: für die Verlängerung (Minderjährige)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.

Chat

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