Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden am Standort Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Straßenverkehrsbehörde

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Kontakt

  • Bezirksamt Neukölln
  • Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Straßenverkehrsbehörde
  • Gradestraße 36 12347 Berlin
  • Postanschrift
    Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
  • Tel.: (030) 90239-2181
  • Fax: (030) 90239- 3850
  • Homepage
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer am Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      Sprechzeiten 09:00 – 12:00 Uhr
      sowie nach telefonischer Vereinbarung:

      Baustellen, Container und kurzzeitige Halteverbote unter:
      030-90239 -4191 und -4193.

      Schwerbehindertenangelegenheiten und Dauermaßnahmen unter:
      030-90239 -4194 und -2624.

      Fahrradstraßen, Elektrosäulen, 2. Rettungsweg etc. unter:
      030-90239 -4505.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Gradestraße: M46, 170
U-Bahn
  • Parchimer Allee: U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden

Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden. Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.

Voraussetzungen

  • EU-Parkausweis
  • Kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
  • In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt

Erforderliche Unterlagen

  • Formlos bei der zuständigen Behörde
  • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)

Gebühren

Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die für den Hauptwohnsitz bzw. Arbeitsstelle örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Chat

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