Bußgeldverfahren - Zahlungsverkehr mit der Bußgeldstelle des Landes Berlin

Bei allen Überweisungen an die Bußgeldstelle ist die Angabe des Aktenzeichens im Verwendungszweck unerlässlich. Ohne diese Angabe kann der Betrag nicht zugeordnet und korrekt gebucht werden. Sofern das Aktenzeichen nicht oder fehlerhaft bei der Überweisung angegeben wurde, erfolgt von hier eine automatisierte Rücküberweisung an den/die Einzahler/in.

Voraussetzungen

  • Keine

Erforderliche Unterlagen

  • keine Unterlagen benötigt

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist die Behörde an die Sie die Überweisung getätigt haben.

Für Sie zuständig