Tiere - Gesundheitsbescheinigung für Tiere am Standort Ordnungsamt Neukölln - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Montag

      siehe Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
  • Dienstag

      siehe Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
  • Mittwoch

      siehe Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
  • Donnerstag

      siehe Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
  • Freitag

      siehe Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
  • Samstag

      keine
  • Sonntag

      keine

Hinweis für Terminkunden

Vorsprachen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:

Veterinäraufsicht – Amtstierärztlicher Dienst
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
(im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6749)

Lebensmittelaufsicht – Gesundheitlicher Verbraucherschutz:
Nach Terminvereinbarung per E-Mail unter vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
unter Angabe des Betreibers, der Bezeichnung und vollständiger Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) des Betriebes (im Ausnahmefall telefonisch unter 030-90239-6748)

Aufgrund von aktuellen Personalengpässen weisen wird darauf hin, dass die telefonische Erreichbarkeit in den angegebenen Zeiten und zu unserem Bedauern nicht durchgehend gewährleistet werden kann. Wir empfehlen daher die Kontaktaufnahme per E-Mail oder bei ggf. erfolglosem Anrufversuch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Verkehrsanbindungen

S-Bahn
  • Neukölln: S41, S42
U-Bahn
  • U Grenzallee: U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Gesundheitsbescheinigung für Tiere

Im Reiseverkehr sowie bei der Teilnahme an bestimmten Tierveranstaltungen ist die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen erforderlich. Da die Voraussetzungen sehr unterschiedlich sind, ist anzuraten, erforderliche Impfungen und Untersuchungen möglichst frühzeitig mit der Veterinärbehörde zu klären. Wenn nicht alle Voraussetzungen vorliegen, kann eine Gesundheitsbescheinigung nicht erteilt werden.

Für die Einhaltung der im Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen zu erfüllen sein.

Voraussetzungen

  • Vorstellung des Tieres
    Für die meisten Bescheinigungen ist die Vorstellung des Tieres unverzichtbar.
  • Vorankündigung der Tiervorstellung
    Die Ankunft einer Tiersendung ist der zuständigen Stelle mindestens 24 Stunden vor Ankunft anzukündigen.
  • Impfungen und weitere Untersuchungen
    Die konkreten Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Fall ab und sollten frühzeitig mit dem Veterinäramt geklärt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Impfpass
    Vollständig ausgefüllter Impfpass.
  • Untersuchungsbescheinigung
    Falls erforderlich, sind aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen vorzulegen.
  • Attestformulare
    Da den Veterinärbehörden Formulare des Reiselandes oft nicht vorliegen, sollten Vorlagen bereits vorab über Botschaften / Konsulate des Reiselandes oder mit Hilfe des Internet beschafft werden.
    Diese sollten zur Bescheinigungserstellung vorgelegt werden.

Gebühren

10,00 bis 250,00 Euro je nach Grund und Aufwand

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist die Behörde, in deren Einzugsbereich das Tier gehalten wird.

Chat

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