Geburt im Ausland - Erstbeurkundung (ohne Inlandswohnsitz) beantragen am Standort Standesamt I in Berlin

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

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Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Standesamt I in Berlin
  • Schönstedtstr. 5 13357 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-5000
  • Fax: (030) 9028-3416
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Rollstuhlfahrer bitte klingeln.

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach Vereinbarung
  • Dienstag

      nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      nach Vereinbarung
  • Freitag

      nach Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Brunnenplatz: M27 Nauener Platz: 247, 327
S-Bahn
  • Humboldthain: S1, S2, S25, S26
U-Bahn
  • Pankstr.: U8 Nauener Platz: U9

Sonstige Hinweise zum Standort

Wartebereich vor Raum 354, 3.Stock

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Geburt im Ausland - Erstbeurkundung (ohne Inlandswohnsitz) beantragen

Erstbeurkundung / Erstregistrierung der Geburt eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland ohne (auch früheren) Inlandswohnsitz auf Antrag

Voraussetzungen

  • Das Kind ist im Ausland geboren.
    Das Kind ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger, staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling.
  • Wohnsitz im Ausland
    Das volljährige Kind bzw. der Antragsteller ist nicht im Inland wohnhaft oder wohnhaft gewesen.
    Das minderjährige Kind und seine Eltern sind nicht im Inland wohnhaft oder wohnhaft gewesen.
    Das Kind teilt den Wohnsitz seiner sorgeberechtigten Eltern.
  • Antragsberechtigung
    Antragsberechtigt sind das Kind selbst, seine Eltern, sein Ehegatte oder Lebenspartner oder seine Kinder.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
  • Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • gegebenenfalls Eheurkunde der Kindeseltern
    Die Eheurkunde wird benötigt, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet sind oder bis zur Antragstellung geheiratet haben.
    Die Eheurkunde wird auch benötigt, wenn die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist.
  • Personalausweise oder Reisepässe der Kindeseltern
  • Fremdsprachige Urkunden
    Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung.
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
    Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
  • Hinweis:
    Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.

Gebühren

  • 80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung
  • 160,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - sofern ausländisches Recht zu beachten ist
  • 12,00 Euro: Geburtsurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: internationale Geburtsurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Geburtenregister
  • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt I in Berlin

Chat

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