Bescheinigung - Ausstellung - Bescheinigung über Namensführung bei fehlendem inländischen Personenstandseintrag

Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensführung nach Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt oder Namensangleichung im Ausland ohne Inlandswohnsitz

Voraussetzungen

  • wirksame Entgegennahme
    Eine Namenserklärung wurde beim Standesamt I in Berlin wirksam entgegengenommen.
  • Empfangsberechtigung
    Empfangsberechtigt sind die Person selbst, die Eltern, die Großeltern, Kinder oder Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Bescheinigung glaubhaft machen.
  • Anforderung von Bescheinigungen
    Bescheinigungen können bevorzugt über die Webformulare (siehe „Formulare“, unten), gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
  • Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache

Formulare

Gebühren

12,00 Euro: Bescheinigung
6,00 Euro: jede weitere Bescheinigung bei gleichzeitiger Ausstellung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt I in Berlin

Für Sie zuständig