Sterbefall auf deutschen Seeschiffen - Erstbeurkundung / Erstregistrierung am Standort Standesamt I in Berlin

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

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Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Standesamt I in Berlin
  • Schönstedtstr. 5 13357 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-5000
  • Fax: (030) 9028-3416
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Rollstuhlfahrer bitte klingeln.

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach Vereinbarung
  • Dienstag

      nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      nach Vereinbarung
  • Freitag

      nach Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Brunnenplatz: M27 Nauener Platz: 247, 327
S-Bahn
  • Humboldthain: S1, S2, S25, S26
U-Bahn
  • Pankstr.: U8 Nauener Platz: U9

Sonstige Hinweise zum Standort

Wartebereich vor Raum 354, 3.Stock

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Sterbefall auf deutschen Seeschiffen - Erstbeurkundung / Erstregistrierung

Den Tod einer Person während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, hat das Standesamt I in Berlin zu beurkunden.

Dies gilt auch, wenn sich der Sterbefall während der Seereise außerhalb des Seeschiffes, jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland ereignet hat, und der Verstorbene von einem Seeschiff aufgenommen wurde, das die Bundesflagge führt.

Voraussetzungen

  • Sterbefall auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt
  • Anzeigeverpflichtung
    Der Tod muss von der anzeigepflichtigen Person dem Schiffsführer unverzüglich angezeigt werden.
    Zur Anzeige verpflichtet ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, oder jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Erforderliche Unterlagen

  • Niederschrift des Schiffsführers über die Anzeige des Todes
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.

Gebühren

  • 12,00 Euro: Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
  • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Chat

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