Steueransprüche - Zahlung

Zahlungen an das Finanzamt zur Tilgung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (Steueranspruch, Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung - z.B. Säumniszuschläge - oder Haftungsanspruch) können nur unbar erfolgen.

Bitte geben Sie im Überweisungsauftrag
  • die Steuernummer im Format 1XX/XXX/XXXXX,
  • den Zahlungsgrund, z.B. ESt für Einkommensteuer, sowie
  • den Zeitraum, z.B. VZ 1/JJJJ für die Vorauszahlungen zum ersten Quartal eines Jahres an und benennen Sie als Zahlungsempfänger immer das jeweilige Finanzamt, bei dem das Steuerkonto, auf welches Ihre Zahlung geleistet werden soll, geführt wird.
Mit der Einführung des vereinheitlichten bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa sind ab 01. Februar 2014 ausschließlich Überweisungen im SEPA-Verfahren unter Abgabe von IBAN und – zumindest im Falle einer Überweisung aus dem Ausland - zusätzlich BIC möglich.

Die Kontoverbindungen der Berliner Finanzämter lauten:

Berliner Sparkasse
IBAN: DE94100500006600046463
BIC: BELADEBEXXX

Postbank Berlin
IBAN: DE09100100100691555100
BIC: PBNKDEFFXXX

Sie haben auch die Möglichkeit, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Um dem Finanzamt eine Ermächtigung zum Einzug per SEPA-Lastschrift zu erteilen, muss:

  • der Vordruck SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt werden,
  • vom Steuerpflichtigen selbst bzw. (z.B. bei juristischen Personen) dem gesetzlichen Vertreter eigenhändig unterschrieben werden und
  • darin angegeben werden, für welche Steuerarten das SEPA-Lastschriftmandat gelten soll.
Das SEPA-Lastschriftmandat kann nur auf eine Steuernummer bezogen erteilt werden, d.h. für jede Steuernummer muss ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.

Voraussetzungen

  • Zahlung an das Finanzamt sind unbar zu leisten:
    per Überweisung oder
    per SEPA-Lastschrift.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei SEPA-Lastschrift ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Das SEPA-Lastschriftmandat ist bei dem Finanzamt einzureichen, bei dem das Steuerkonto, für welches das SEPA-Lastschriftmandat gelten soll, geführt wird.

Für Sie zuständig