Für Beurkundungen (Vaterschaftsfeststellungen, Unterhaltsbeurkundungen, Sorgeerklärungen) ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Es wird gebeten den eingestellten Vordruck zu verwenden und an die Beistandschaftsstelle per Mail mailto:unterhalt@ba-mh.berlin.de zu senden.
Anträge auf Beistandschaft können per Briefpost übersandt werden.
Beachten Sie bitte die allgemeinen Hygienevorschriften und dass die Dienstgebäude nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden dürfen.
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss den Unterhalt durch Geldzahlungen leisten. Die Höhe dieser Geldzahlungen richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen und kann zum Beispiel vom Jugendamt oder auch von Rechtsanwälten ermittelt werden.
Wenn feststeht, in welcher Höhe der Unterhalt zu zahlen ist, sollte diese Unterhaltsverpflichtung festgeschrieben werden. Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson im Jugendamt. Diese besondere Urkunde nennt man Unterhaltstitel. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann auf Grundlage des Unterhaltstitels sofort eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Das Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Unterhaltstitel. Wird kein Unterhaltstitel vorgelegt, kann das Kind einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen. Das Gerichtsverfahren ist mit Kosten und Gebühren verbunden. Die Festschreibung des Unterhalts durch die Urkundsperson des Jugendamts ist gebührenfrei.
Jugendamt für den Wohnsitz des Kindes. Ist dieser außerhalb Berlins: Jugendamt für den Wohnsitz des Unterhaltspflichtigen.
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Jugendamt - Beistandschaften