Straßensondernutzung - Großflächenwerbetafel am Standort Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang von Hofseite / Parkplatz

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Terminvereinbarungen sind per E-Mail oder telefonisch möglich.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Großflächenwerbetafel

Das Aufstellen von Großwerbetafeln, Billboards, Megalights und Werbesäulen (immobile Werbeanlagen) auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar.
Die Werbefirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Bitte beachten:
Wall GmbH
Die Firma Wall GmbH besitzt das Ausschließlichkeitsrecht für hinterleuchtete und digitale Werbeträger. Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch hinterleuchtete und digitale Werbung vom 09.01.2018.

Ilg-Außenwerbung GmbH
Für geklebte Werbeplakate mit einem Bogenformat von 1/1 bis 8/1 (59cm x 84cm bis 119cm x 238cm) und insbesondere die geklebte Plakatsäulen („Litfaßsäulen“) hat die Ilg-Außenwerbung GmbH das ausschließliche Werberecht, Grundlage ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.17.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Erlaubniserteilung
    Vor Erlaubniserteilung sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Leistungsverwaltungen einzuholen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
    Formloser Antrag mit einem maßstabsgerechten Lageplan, maßstabsgerechte Skizze (Ansicht) der Werbeanlage, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Leistungsverwaltungen, ggf. Befreiung nach § 31 BauGB

Gebühren

  • 100,00 bis 250,00 Euro Verwaltungsgebühr und zusätzlich
  • 15,00 Euro bis 19,50 Euro je Monat/m² der für Werbung benutzbaren Fläche Sondernutzungsgebühr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung des Antrags erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrags innerhalb eines Monats.

Chat

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