Vorführung von Fahrzeugen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Mittwoch

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Freitag

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Vorführung von Fahrzeugen

Die Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich bei:
  • Beantragung einer Einschlaganweisung für Neueinschlag einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer / TP-Nr. gemäß § 59 StVZO (z.B. bei: Reparatur/Korrosionsschaden/ Werksfehleinschlag / Diebstahlverfälschung/Eigenbau-Erstellung)
  • Mängelverfahren gemäß § 17 StVZO, wenn der Fahrzeughalter zur Vorführung des betreffenden Fahrzeuges aufgefordert wurde
  • Wiederzulassung nach Diebstahl, soweit durch die Zulassungsbehörde angeordnet
  • Fahrzeugen, deren Identität nicht eindeutig geklärt bzw. zweifelhaft ist
  • Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen gemäß § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO bei bauartbedingter Notwendigkeit (generell nur zulässig für mehrspurige Kraftfahrzeuge, die in nordamerikanischen Ländern [USA/Kanada] hergestellt werden bzw. für diese gefertigt wurden)
  • vor Zulassung von ein- oder mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Bauart - lt. Antragsteller - die Anbringung von amtlichen Kennzeichen mit den gemäß StVZO vorgegebenen Größtmaßen nicht zulässt
  • Krafträdern, die als so genannte "Eigenbauten" (Hersteller-Schlüssel-Nr: 0900, ggf. zusätzlicher Hinweis in den Ausnahmen: Zusammenbau unter Verwendung von neuen/gebrauchten FZ-Teilen des Herstellers "XY") erstmalig oder infolge Standortverlegung mit/ohne Halterwechsel in Berlin zugelassen werden sollen
  • Erteilung von Einzelgenehmigungen gemäß § 4 Abs.5 FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge
  • Mängelbearbeitung (einschließlich Fahrräder) / Entzug der Einzel- oder Typgenehmigung / Verwaltung eingezogener Einzel- oder Typgenehmigungen zulassungsfreier Fahrzeuge
  • Im Rahmen der Zulassung eines Elektro-Kleinkraftrades erfolgt die Fahrzeugidentifizierung gem. §14 Abs. 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • verfügbare Zulassungsdokumente
  • ggf. einen Erwerbsnachweis

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann ausschließlich am Standort der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin-Lichtenberg in Anspruch genommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Richten Sie bitte Ihre Terminanfrage an post.kfz-zulassung@labo.berlin.de.

Terminanfragen für die Vorführung von Elektro-Kleinkrafträder sind über das Kontaktformular an die Kfz-Zulassungsbehörde Berlin zu richten. Wählen Sie im Betreff den Punkt „Vorführen eines Elektro-Kleinkraftrades“.

Chat

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