Sozialversicherung - Beglaubigung in Sozialversicherungsangelegenheiten am Standort Versicherungsamt

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      13:00-15:00 Uhr
  • Dienstag

      13:00-15:00 Uhr

      telefonische Sprechzeiten Mo. - Fr. von 9:00-12:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Sozialversicherung - Beglaubigung in Sozialversicherungsangelegenheiten

Die Sozialversicherungsträger benötigen von Ihnen Beweisunterlagen und/oder Urkunden, um eine Leistung bewilligen zu können. Unterlagen in Sozialversicherungsangelegenheiten können Sie im Versicherungsamt kostenlos beglaubigen lassen. Eine notariell beglaubigte Kopie ist kostenpflichtig.

Voraussetzungen

  • vorherige Terminvereinbarung erforderlich
    schriftlich oder telefonisch

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente und/oder Urkunden im Original
  • Aufforderungsschreiben des Sozialversicherungsträgers zur Vorlage der Schriftstücke

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur im Versicherungsamt in Anspruch genommen werden.

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