Hundehaltung - Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation am Standort Ordnungsamt Mitte - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
      14:00-15:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
  • Mittwoch

      09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
  • Donnerstag

      09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
      14:00-16:00 Uhr
  • Freitag

      09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Derzeit ist die telefonische Entgegennahme von Anliegen bei der Lebensmittelausicht nur sehr eingeschränkt möglich!

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
  • Für Hunde gilt ein Leinenzwang und eine Maulkorbpflicht.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Hundehaltung - Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation

Wenn ein lediglich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestufter Hund, oder ein Hund, der aufgrund seiner Gefährlichkeit einen Maulkorbzwang angeordnet bekommen hat, aufgrund einer Erkrankung besonders unter dem Maulkorbzwang leidet, so kann er befristet von der Maulkorbpflicht befreit werden, solange von ihm keine konkrete Gefährdung ausgeht.

Voraussetzungen

  • Erkrankung des Hundes
    Erkrankung des Tieres, die dazu führt, dass dieses besonders unter der Maulkorbpflicht leidet.
  • Fehlende Gefährlichkeit des Tieres
    Der Hund darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen. Die Gefahr für die Öffentlichkeit bzw. die Gefahr, die von dem Hund ausgeht, darf nicht größer sein, als das medizinische Leiden des Hundes.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation
    Sie erhalten den Antrag auf Anfrage in der für Sie zuständigen Behörde.
  • Angaben zum Hund
    • Hunderasse/Kreuzung
    • Chipnummer
  • Angaben zur Tierärztin / zum Tierarzt
  • Tierärztliches Attest
    Bescheinigung einer/s praktizierenden Tierärztin oder Tierarztes, dass der Hund aufgrund von einer im Attest benannten Erkrankung besonders unter der Maulkorbplicht leidet und daher davon befreit werden sollte. Das Attest sollte maximal einen Monat vor der Antragsstellung ausgestellt worden sein.
  • ggf. zusätzliche amtstierärztliche Bewertung
    Bei unklaren oder kritischen Fällen (z.B. wenn Vorfälle vorliegen) kann eine zusätzliche amtstierärztliche Bewertung in der zuständigen Behörde erfolgen. Hierfür haben Sie unter Setzung eines Termins ihren Hund bei der zuständigen Behörde vorzuführen. Die Behörde wird im entsprechendem Fall gemäß Ihrer Kontaktdaten mit Ihnen in Kontakt treten.

Formulare

  • Antrag wird auf Anfrage in der Behörde ausgehändigt

Gebühren

  • 15,00 Euro: Erstantrag
  • 10,00 Euro: Verlängerung

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