Straßensondernutzung - Baugerüst am Standort Straßen- und Grünflächenamt

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      9:00 bis 12:00 Uhr
  • Dienstag

      9:00 bis 12:00 Uhr
  • Freitag

      9:00 bis 12:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

und nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U Paulsternstraße: 139
S-Bahn
U-Bahn
  • Paulsternstraße: U7

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Sie finden uns im Dienstgebäude "Webtower" in der 6. Etage.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Baugerüst

Das Aufstellen von Baugerüsten auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Hinweis: Gleichzeitig benötigt die vom Bauherrn beauftragte Firma eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, diese ist gebührenpflichtig.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    (unter "Online-Abwicklung")

Gebühren

  • 80,00 bis 120,00 Euro je Anlage Verwaltungsgebühren
  • Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 1/10 der vollen Gebühr.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei dem Straßen- und Grünflächenamt in Anspruch genommen werden, in dessen Bezirk die Nutzungsfläche liegt.

Chat

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