Grundstück - Flurstücksverschmelzung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

 große Karte

Kontakt

  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Stadtentwicklungsamt - Vermessung
  • Freiheit 16 12555 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Herr Krischker
  • Tel.: (030) 90297-2110
  • Fax: (030) 90297-2005

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00-12:00 Telefonsprechzeit
  • Donnerstag

      14:00-18:00 Telefonsprechzeit

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bis auf weiteres bietet das Stadtentwicklungsamt keine persönlichen Sprechstunden an.

Telefonischen Sprechzeiten
Der Fachbereich Vermessung ist telefonisch erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ein persönliches Erscheinen im Stadtentwicklungsamt zu vermeiden und uns per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Auch Außendiensttermine werden weiterhin auf das unbedingt erforderliche Ausmaß reduziert.

Alternative Kommunikationswege
Alle Möglichkeiten Dienstgeschäfte telefonisch oder digital zu erledigen sollen genutzt werden. Bitte senden Sie Antragsunterlagen nach Möglichkeit per Post. Bitte beachten Sie, dass das Amt nicht in Gänze besetzt ist, die Belegschaft des Stadtentwicklungsamtes versucht, trotz der widrigen Umstände die maximal mögliche Produktivität zu gewährleisten.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Flurstücksverschmelzung beantragen

Durch Verschmelzung können mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammengefasst werden. Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.

Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, sondern insbesondere in der Ersparnis von Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen (wesentlicher Kostenfaktor ist die Länge der zu vermessenden Grenzen), da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen sind.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
2. Das zuständige Vermessungsamt prüft die Voraussetzungen für die Antragstellung.
3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt durch das Vermessungsamt eine Verschmelzung der Flurstücke.
4. Im Anschluss erhalten Sie schriftlich einen Bescheid über die Flurstücksverschmelzung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Flurstücksverschmelzung
    Online möglich oder Sie stellen einen formlosen schriftlichen Antrag per Post.
    • Für die Online-Antragstellung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden.
  • Benennung der Flurstücke, die miteinander verschmolzen werden sollen
  • Bei Vertretung: beglaubigte Vollmacht
  • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Berechtigungsnachweis
  • Bei juristischen Personen: Nachweise
    Nachweise sind zum Beispiel:
    • Handelsregisterauszug,
    • Gewerbeschein,
    • Anmeldung beim Finanzamt,
    • Vereinsregisterauszug
    • oder Nachweis der Registrierung bei einer Kammer

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • ca. 2 Wochen
  • In Einzelfällen kann eine Zustimmung seitens des Grundbuchamtes erforderlich werden, was gegebenenfalls die Bearbeitungsdauer verlängern kann.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.