Hördiagnostik bei Kindern und Jugendlichen bei Verdacht auf Vorliegen einer Hörstörung und Beratung/Betreuung von Familien mit hörbehinderten Kindern

Umfassende Untersuchung/Beratung/Betreuung von Kindern und Jugendlichen bei Vorliegen einer oder Verdachtauf eine Hörstörung, zum Ausschluss einer Hörstörung bei Sprachentwicklungsverzögerung, bei Verdacht auf Vorliegen einer Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS), bei Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit in der Familie.

Je nach Notwendigkeit können folgende Untersuchungen bzw. Maßnahmen durchgeführt werden:

  • HNO-ärztliche Untersuchung und Befunderstellung
  • Neugeborenen Hörscreening

  • Durchführung altersentsprechender subjektiver Hörtests, wie z.B.

Ablenkaudiometrie
Spielaudiometrie
Sprachaudiometrie

  • Durchführung objektiver Hörtests, wie z.B.

OAE-Messung
BERA

  • Interdisziplinäre Diagnostik der auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsleistungen
  • Einleitung einer Hörgeräteversorgung sowie regelmäßige Nachuntersuchungen hörbehinderter Kinder
  • Beratung zur Versorgung mit einem Cochlea Implantat und Vermittlung an operative und rehabilitative Einrichtungen
  • Hörgeschädigtenpädagogische Frühbetreuung hörbehinderter Kinder und ihrer Familien
  • Logopädische Diagnostik von hörbehinderten Kindern und Beratung ihrer Familien
  • Psychologische Diagnostik von hörbehinderten Kindern und Beratung ihrer Familien
  • Sozialrechtliche Beratung von Familien hörbehinderter Kinder und Einleitung sozialer Hilfen
  • Beratung gehörloser Familien unter Hinzuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers

Voraussetzungen

  • Terminvergabe nur nach telefonischer Rücksprache
  • Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren

Erforderliche Unterlagen

  • Gelbes U-Heft
    Vorsorgeheft des Kindes
  • Ärztliche Befunde
    Wichtige Informationen zur Genese des Kindes
  • therapeutische oder schulische Berichte
  • Schwerbehindertenausweis
    falls bereits vorhanden
  • Hörhilfen
    falls bereits vorhanden

Gebühren

keine
ohne Überweisungsschein
ohne Krankenversichertenkarte

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Abhängig von der Fragestellung
ca. 1 bis 3 Stunden

Hinweise zur Zuständigkeit

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