Zweitschrift ausfertigen (Approbation oder Zeugnis über eine staatliche Prüfung in den Gesundheitsberufen)

Wenn das Original
  • Ihrer Approbationsurkunde,
  • Ihres Zeugnisses über eine staatliche Prüfung oder
  • Ihre Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in den Gesundheitsfachberufen
zerstört wurde beziehungsweise verloren ging, kann eine Zweitschrift ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Zweitschrift wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin zurückzugeben.

Voraussetzungen

  • Die Urkunde wurde durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen notwendig

Gebühren

111,00 Euro

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