Opfer - Fürsorgerische Leistungen (Kriegsopferfürsorge) nach dem Sozialen Entschädigungsrecht

Sie können fürsorgerische Leistungen erhalten, wenn Ihnen ein Grad der Schädigung nach einem der Gesetze des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) zuerkannt wurde. Gleiches gilt, wenn Sie eine Hinterbliebenenversorgung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht erhalten.

Wer kann Leistungen erhalten?

Die Unterstützung bezieht sich zum einen auf existenzsichernde Leistungen, wie z.B.
• Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
• Hilfe in besonderen Lebenslagen
• Erziehungsbeihilfen

Zum anderen können Leistungen zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit gewährt werden, wie z.B.
• Erholungshilfe
• Hilfe zur Pflege
• Essen auf Rädern

Voraussetzungen

  • Vorlage des Anerkennungsbescheides nach einem der Gesetze des SER

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Anerkennungsbescheid

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur im Versorgungsamt Berlin in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig