Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in

Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.

Voraussetzungen

  • Erfolgreich in Berlin abgelegte staatliche Prüfung als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / -pfleger

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
    Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
  • Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Original)
  • Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird (Original)
    (nicht älter als drei Monate)

Gebühren

85,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erteilt.

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