Approbation als Apotheker - Erteilung - wenn Pharmazeutische Prüfung in Berlin abgelegt

Erteilung einer Approbation als Apothekerin / Apotheker

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Eine in Berlin abgeschlossene pharmazeutische Ausbildung

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung
  • Amtliches Führungszeugnis
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Namensänderungsurkunde (wenn sich der Name nach Ablegung der Prüfung geändert hat)
  • Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
  • Promotionsurkunde (wenn vorhanden)
  • Bescheinigung der Apothekerkammer, wenn bereits eine pharmazeutische Tätigkeit ausgeübt wurde

Gebühren

139,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Approbation wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.

Für Sie zuständig