Ausbildungsförderung bei Ausbildung im Ausland (Auslands-BAföG)

Das Land Berlin ist ausschließlich für die Förderung bei Ausbildung in Italien, San Marino und Vatikanstadt zuständig. Zuständigkeiten für andere Länder finden Sie unter Weiterführende Informationen.

Förderfähige Ausbildungen sind:
  • Schulbesuche
  • Studium
  • Studienaufenthalte
  • Praktika.
Die Dienstleistung umfasst Leistungen zum Lebensunterhalt (ggf. inkl. Kranken- und Pflegeversicherung) nach festgelegten Bedarfssätzen (unter "Weiterführende Informationen") sowie nachweisbar notwendige Studiengebühren während einer Ausbildung im Ausland und eine Reisekostenpauschale. Bei Studienaufenthalten werden Teile der Leistungen als Darlehen gewährt.

Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen. Die Gewährung der Leistungen erfolgt ab Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit
    • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
    • Ausländer und Ausländerinnen, soweit sie die Regelungen des § 8 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfüllen (siehe "Rechtsgrundlagen").
  • Altergrenze
    Bei Beginn des Ausbildungsabschnittes darf das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
    Ausnahmen davon sind im § 10 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beschrieben (siehe "Rechtsgrundlagen").
  • Förderungsfähigkeit der Ausbildungsstätte
    Die Auskunft über die Förderfähigkeit der Ausbildungsstätte erhalten Sie im zuständigen BAföG-Amt.
  • Förderfähigkeit des Ausbildungsganges
  • Förderungsbedarf
    • kein ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen der Antragstellenden
    • keine ausreichende Leistungsfähigkeit der Eltern, des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners
  • Regelmäßiger Besuch der Ausbildungsstätte/Hochschule/Universität

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
  • Formblätter zur Feststellung des Anspruchs
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
    Nachweisführung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
  • Einkommensnachweise bzw. Erkärung der antragstellenden Person
    Erklärung und gegebenenfalls Nachweise über die voraussichtliche Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum.
  • Vermögensnachweise der antragstellenden Person
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Einkommensnachweise der Eltern, des Ehegatten und des eingetragenen Lebenspartners
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
    • Nachweis über die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (beispielsweise Steuerbescheid, gegebenenfalls elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Leistungsbescheid, Rentenbescheid)
  • Abhängig vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
    Bitte beachten Sie die Hinweisblätter zu den Formblättern.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Land Berlin ist ausschließlich für die Förderung bei Ausbildung in Italien, San Marino und Vatikanstadt zuständig. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt für alle Berliner Bezirke im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.

Für Sie zuständig