berlinpass verlängern am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
16.07.2020
Wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie können die Berliner Ämter für Bürgerdienste noch nicht zu einem regulären Betrieb zurückkehren. Die aktuelle Lage ermöglicht eine schrittweise Erhöhung des Publikumsverkehrs, so dass die Bürgerämter ihren Service wieder erweitern. Der maximale Schutz der Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitenden hat jedoch auch weiterhin oberste Priorität. Spontanes Erscheinen ohne Termin ist nach wie vor aus Gründen des Infektionsschutzes nicht möglich.
Die Bearbeitung von Anliegen wie z.B. Anmeldung einer Wohnung, Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses erfolgt deshalb nur mit Termin. Dies gilt auch für die Abholung von beantragten Dokumenten (z.B. Personalausweise, Reisepässe). Terminvereinbarungen sind ab dem 25.05.2020 im Internet oder über die zentrale Behördennummer „115“ möglich.
Bei dringenden Anliegen sowie die Abgabe und Abholung von Fundsachen sind Terminvereinbarungen über folgende Telefonnummer erforderlich:
- Bürgeramt 3, Frankfurter Allee 35/37, Tel.: (030) 90298-4834
Folgende Leistungen sind weiterhin nur schriftlich oder per E-Mail buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
- Beantragung einer Meldebescheinigung - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Auskunft aus dem Melderegister - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Beantragung von Führungszeugnissen - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Gewerbezentralregisterauskunft - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Abmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Öffnungszeiten
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient.
Hier finden Sie eine Terminübersicht.
Die Ausgabe fertiggestellter Dokumente, Barzahlung und Information, sowie Dienstleistungen für die keine Termine erforderlich sind, sind nicht möglich.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Frankfurter Allee 35/37 - Passage, Aufgang B, neben der Pförtnerloge
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
berlinpass verlängern
+++ Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie +++
Um Kontakte in den Bürgerämtern zu reduzieren, werden keine berlinpässe verlängert. Abgelaufene berlinpässe behalten ihre Gültigkeit bis mindestens 28.02.2021. Das Personal der Berliner Verkehrsbetriebe ist über das abweichende Verfahren informiert.
- Berlinpässe, die seit März 2020 ausgelaufen sind oder zukünftig auslaufen, werden nicht verlängert. Sie behalten ihre Gültigkeit.
- Mit dem abgelaufenen berlinpass können Sie das Berlin-Ticket S kaufen.
- Bitte die berlinpass-Nummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
- Führen Sie den abgelaufenen berlinpass mit sich. Einen aktuellen Leistungsbescheid brauchen Sie nicht vorlegen.
- Wenn Ihr Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt (Neu- oder Weiterbewilligung)
• Maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum der Leistung (nicht das Datum des Bescheids)
- Wenn Ihr Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 begonnen hat
• Nutzen Sie weiterhin Ihren abgelaufenen berlinpass als Nachweis für das Berlin-Ticket S.
berlinpass-BuT
Die Sonderregelungen finden keine Anwendung beim berlinpass-BuT. Der berlinpass-BuT für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wird unverändert von der zuständigen Leistungsstelle verlängert oder neu ausgestellt (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
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Mit dem berlinpass können Berlinerinnen und Berliner, die wenig oder gar kein Einkommen haben, auch mit der derzeitgen Sonderregelung viele Angebote der Stadt vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen, zum Beispiel:
• Busse und Bahnen (BVG, S-Bahn, Tram, DB Regio),
• Museen, Theater, Konzerte, Kinos,
• Schwimmbäder,
• Zoo, Tiergarten, Botanischer Garten,
• Bibliotheken,
• Kurse in der Volkshochschule oder in der Musikschule.
Welche Angebote vergünstigt oder kostenlos sind, können Sie bei den einzelnen Anbietern erfahren. Legen Sie bitte Ihren abgelaufenen berlinpass und eine Kopie Ihres aktuell gültigen Leistungsbescheids vor.
Voraussetzungen
-
Wenn Ihr Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt
Maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum der Leistung (nicht das Datum des Bescheids).
- Eine Verlängerung Ihres berlinpasses ist nicht möglich. Bitte beantragen Sie ab Februar 2021 einen neuen berlinpass. Das ist nur schriftlich möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Eine Verlängerung Ihres berlinpasses ist nicht möglich.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- keine
Hinweise zur Zuständigkeit
- alle Bürgerämter
- Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee
Nahverkehr
U-Bahn U Samariterstraße: U5