Lebenspartnerschaft im Ausland - Nachbeurkundung beantragen am Standort Standesamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

(Stand: 13.12.2023)

Seit August 2022 wurden die Termine für Eheschließungen im Bezirk auf ein Minimum reduziert. Auch werden seitdem Sterbefälle und Geburten vorrangig beurkundet. Andere Aufgaben, wie Anmeldungen von Eheschließungen und Erklärungen zum Namen oder der Vaterschaft sowie Mutterschaft, können nur mit deutlicher Verzögerung bearbeitet werden.
Die Standesbeamten können aufgrund der überdimensionalen Belastung auch im Jahr 2024 nur an wenigen ausgewählten Tagen Termine für Eheschließungen anbieten. Eine verlässlichere Auskunft ist wegen der noch immer bestehenden personellen Unterbesetzung im Standesamt nicht möglich.
Das Standesamt konnte für 2024 zwar neue Standesbeamtinnen und Standesbeamten gewinnen. Eine leichte Entspannung der Situation ist allerdings erst nach Abschluss der Zusatzausbildung für das Standesamt zu erwarten.
Eine wirkliche Verbesserung der Situation für die Bürgerinnen und Bürger ist damit allerdings nicht zu erreichen. Dafür müssten den Bezirken endlich deutlich mehr Stellen für Standesbeamtinnen und Standesbeamte vom Land Berlin zur Verfügung gestellt werden. Mit der wachsenden Bevölkerungszahl steigen nicht nur die Fallzahlen im Standesamt, auch wurden den Standesbeamtinnen und Standesbeamten mit einer Gesetzesänderung bereits im November 2022 zusätzliche Aufgaben übertragen.
Auch in den Jahren 2024 und 2025 kommen mit der Änderung des Namensrechts und des Selbstbestimmungsgesetzes weitere neue Aufgaben hinzu, die ohne weitere Standesbeamtinnen und Standesbeamte nicht erfüllt werden können.
Trotz mehrerer Hinweise und Gespräche hat das Land Berlin keine weiteren Stellen im Doppelhaushalt 2024/2025 für die Standesämter vorgesehen. Bedauerlicherweise wurde auch im Bezirk der in den Haushaltsberatungen beantragten Schaffung einer dringend benötigten zusätzlichen Stelle nicht entsprochen.
Juliane Witt
Bezirksstadträtin für Soziales und Bürgerdienste

Derzeit sind keine Terminbuchungen zur persönlichen Vorsprache im Standesamt möglich sind. Die Standesbeamtinnen unternehmen alles ihnen Mögliche, um die Vielzahl der vorliegenden Anmeldungen von Eheschließungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Dennoch kann es insbesondere bei der Prüfung der Ehefähigkeit zu erheblichen Wartezeiten kommen. Wir bitten zudem, von Sachstandsnachfragen und spontanen Vorsprachen ohne Termin abzusehen.

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Kontakt

  • Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
  • Standesamt Marzahn-Hellersdorf
  • Alice-Salomon-Platz 3 12627 Berlin
  • Postanschrift
    12591 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: (030) 90293-2183
  • Homepage

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Vaterschaftsanerkennung
Aufgrund personeller Engpässe können im Standesamt Marzahn-Hellersdorf voraussichtlich bis auf Weiteres keine Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung entgegengenommen werden.
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Erklärung sind auch Jugendämter und Notare. Dort können Sie zusätzlich, wenn gewünscht, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht abgeben.
Auf der Internetseite des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf gibt es dazu ausführliche Informationen.

  • Sterbefälle anzeigen
Bestattungsunternehmen können dienstags und donnerstags jeweils von 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr die gesonderte Terminsprechzeit nutzen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin auf unserer neuen Internetseite, um Sterbefälle anzuzeigen!

  • Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
Die Zusendung von Geburtsurkunden für die Erstbeurkundung Neugeborener erfolgt ausschließlich auf dem Postweg. Gegebenenfalls erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung, z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen, erfolgen ausschließlich telefonisch oder per Post.

  • Erreichbarkeit (telefonisch)
Für dringende Fragen erreichen Sie das Standesamt montags und donnerstags jeweils von 09:00 bis 10:00 Uhr telefonisch unter (030) 90293-2177. Bitte beachten Sie, dass die angegebene Telefonnummer außerhalb der telefonischen Sprechzeiten nicht erreichbar ist.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Lebenspartnerschaft im Ausland - Nachbeurkundung beantragen

Eintragung einer Lebenspartnerschaft einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland auf Antrag im deutschen Lebenspartnerschaftsregister (Nachbeurkundung) - sofern ein Inlandswohnsitz vorhanden ist oder war.

Sie haben im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet? In diesem Fall können Sie die Lebenspartnerschaft nachträglich in ein deutsches Lebenspartnerschaftsregister eintragen lassen. Wenn Sie im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen haben, können Sie die Ehe im Eheregister eintragen lassen. Hierfür benötigen Sie eine andere Dienstleistung.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

Eintragung ins Melderegister
Sofern Sie im Inland leben und nicht die Eintragung im deutschen Lebenspartnerschaftsregister beantragen wollen, müssen Sie Ihre Lebenspartnerschaft beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen.

Voraussetzungen

  • Die Lebenspartnerschaft wurde im Ausland begründet
    Mindestens einer der verpartnerten Personen ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger. Oder mindestens einer der verpartnerten Personen ist staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
  • Antragsberechtigung
    Antragsberechtigt sind die verpartnerten Personen. Sind beide verpartnerte Personen verstorben, kann der Antrag auch von deren Eltern oder Kindern gestellt werden.
  • Inlandswohnsitz ist oder war vorhanden
    Maßgeblich ist der Inlandswohnsitz mindestens einer der verpartnerten Personen bei Antragstellung, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragstellenden Person. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist der letzte deutsche Wohnsitz maßgeblich.
    • Hinweis: Wenn weder für mindestens einen der verpartnerten Personen noch für die antragstellende Person jemals ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig und Sie benötigen eine andere Dienstleistung.
  • Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie
    Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend. Das Standesamt kann die Vorlage der Originale zur Prüfung verlangen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft im Ausland
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister für jede verpartnerte Person
    Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bei Geburt in Deutschland oder Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland
  • Personalausweise oder Reisepässe beider verpartnerter Personen
  • ggf. beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder Lebenspartnerschaftsregisters der vorangegangenen Ehe oder Lebenspartnerschaft
    Zusätzlich notwendig, wenn ein Ehegatte schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert war:
    • mit Auflösungsvermerk des Standesamtes, das die Vorehe beurkundet hat
    • oder mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem die Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
  • ggf. Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Aufhebungsurteil oder Sterbeurkunde
    Zusätzlich notwendig, wenn ein Ehegatte schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert war.
  • ggf. Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    Zusätzlich notwendig, wenn ein urkundlicher Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit vorliegt.
  • Beglaubigte Übersetzung oder Überbeglaubigung
    Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich einer beglaubigten deutschen Übersetzung und gegebenenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation).
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig
    Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.

Gebühren

  • 80,00 Euro: Eintragung im deutschen Lebenspartnerschaftsregister - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
  • 125,00 Euro: Eintragung im deutschen Lebenspartnerschaftsregister - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
  • 170,00 Euro: Eintragung im deutschen Lebenspartnerschaftsregister - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
  • 8,00 bis 80,00 Euro: bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrages
Urkunden
12,00 Euro Ausstellung Lebenspartnerschaftsurkunde
6,00 Euro: jede weitere gleichzeitig ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde
12,00 Euro: beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
6,00 Euro: jeder weitere gleichzeitig ausgestellte beglaubigte Registerausdruck

Hinweis:
Die Ausstellung internationaler (mehrsprachiger) Urkunden ist mangels Rechtsgrundlage leider nicht möglich.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnbezirks. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist das Standesamt Ihres letzten deutschen Wohnsitzes zuständig.

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