Lebenspartnerschaft - Beratung - zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft für Spätaussiedler
Prüfung der rechtlíchen Voraussetzungen für eine Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
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Eine Vorsprache zur Beratung über erforderliche Unterlagen ist notwendig.
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Wunsch der Registrierung einer Lebenspartnerschaft im Inland
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Lebenspartnerin/ Lebenspartner
- Spätaussiedlerbescheinigung
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- Namensänderungsbescheinigungen gem. § 94 Bundesvertreibenengesetz (BVFG)
- Bereits vorhandene Unterlagen können zur Einsicht vorgelegt werden.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- § 17 Personenstandsgesetz -PStG-
- § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz -LPartG-
- § 94 Bundesvertriebenengesetz -BVFG-
- § 30 Personenstandsverordnung -PStV)
Zuständige Behörden
Das bezirkliche Standesamt in dessen Bereich eine der Lebenspartnerinnen oder einer der Lebenspartner wohnt. Hat keine der Personen einen Wohnsitz im Inland, das Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft registriert werden soll.
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Lichtenberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Mitte
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Neukölln
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Pankow
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg