Veranstaltung Erlaubnis
Für Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden sollen, können Sie eine Erlaubnis bekommen, zum Beispiel für:
- Straßenfeste
- Umzüge
- Flohmärkte
- Sport-Veranstaltung
- Seifenkisten-Rennen
- Musik-Veranstaltung (Open-Air)
Voraussetzungen
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Versicherungs-Schutz
Erforderlich ist wenigstens eine Haftpflicht-Versicherung. Je nach Art der Veranstaltung kann zusätzlich eine Unfall-Versicherung erforderlich sein. -
Rechtzeitiger Antrag
Bis zu 9 Wochen vor der Veranstaltung
Erforderliche Unterlagen
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Lageplan
Skizze des Veranstaltungs-Ortes mit allem, was für die Veranstaltung aufgebaut werden soll, zum Beispiel: Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne.
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Falls die Verkehrsführung geändert werden soll: Verkehrszeichen-Plan (5 Ausfertigungen)
Für die Veranstaltung kann es zum Beispiel nötig sein,
- Straßen zu sperren oder,
- Halteverbots-Zonen einzurichten.
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Veranstaltererklärung
Veranstaltung Sondernutzung im Sinne § 8 FStrG
Haftungsausschluß wg. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Erklärung der § 29 Abs. 2 StVO (Haftpflichtversicherung) -
Nachweis über den Versicherungs-Schutz
zum Beispiel durch eine Bestätigung der Versicherungs-Gesellschaft oder durch eine Kopie des Versicheruns-Vertrages
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Besucherzahl
Anzahl der erwarteten Teilnehmer, Zuschauer und sonstigen Besucher (Schätzung, formlos auf DIN-A4 Papier)
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Unter Umständen: Zustimmung von Betroffenen
Je nach Ort, Art und Umfang der Veranstaltung benötigen Sie die Zustimmung von betroffenen Personen und Organisationen, zum Beispiel:
- die Zustimmung der Nachbarschaft
- die Zustimmung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), falls Bus-, oder Straßenbahn-Verkehr beeinträchtigt wird
- die Zustimmung der Feuerwehr zu einem Lagerfeuer oder zu einem Feuerwerk
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Öffentliche Veranstaltungen im Freien bedürfen einer Genehmigung nach § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin
wenn von ihnen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind.
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Falls Sie Musik abspielen oder aufführen möchten
Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, wird damit im Regelfall Kunde der GEMA.
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Hinweis
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte fragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde nach.
Formulare
- Dieses Formular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden
- Antrag auf Genehmigung gemäß § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin
Gebühren
Gemeinnützige Veranstalter können von Teilen der Gebühren befreit werden.
Rechtsgrundlagen
- Strassenverkehrsordnung (StVO)
- Berliner Strassengesetz (BerlStrG)
- Grünanlagengesetz (GrünanlG)
- Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) (Feuerwerk)
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) (Feuerwerk)
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)
- Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung können sie bei dem Bezirksamt beantragen in dem die Veranstaltung stattfindet.
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Spandau
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg