Kita-Gutschein - Betreuungsumfang erweitern am Standort Jugendamt Tagesbetreuung von Kindern

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      telefonische Sprechzeit: 09.00 - 12.00 Uhr
  • Donnerstag

      telefonische Sprechzeit 09.00 - 12.00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Ihre Anfragen werden soweit wie möglich per Post, Telefon und E-Mail bearbeitet.

Aufgrund von begrenzten Speicher- und Druckkapazitäten bitten wir Anträge und Unterlagen per Briefpost (nicht per Email) zu übersenden oder in den Hausbriefkasten (Rathaus) einzuwerfen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Neukölln: 104, 167 Erkstr.: M41
U-Bahn
  • U-Bahn U Rathaus Neukölln: U7

Hinweise zur Anschrift des Standorts

2.Stock im Altbau im Rathaus Neukölln, Zimmer A 247 – A 264

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Kita-Gutschein - Betreuungsumfang erweitern

Für einen bestehenden Kita-Gutschein kann die Betreuungszeit Ihres Kindes auf Antrag erweitert werden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung zur Förderung von Kindern
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
  • Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils,
    der nicht auf dem Erweiterungsantrag unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
  • Einverständniserklärung der Kita über die Erhöhung der Betreuungszeit
    wenn die Betreuungszeit im laufenden Monat geändert werden soll
  • Aktueller Nachweis des Arbeitgebers über die bestehende Erwerbstätigkeit
    (bzw. Beginn der Arbeitsaufnahme) mit konkreten oder veränderten Arbeitszeiten (von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird)
  • Nachweis einer Ausbildung oder eines Studiums zum gewünschten Änderungszeitpunkt
  • Nachweis über die bestehende Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit
    (z.B. Gewerbeanmeldung, Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse, Bescheinigung vom Steuerberater, Bescheinigung vom Finanzamt oder eine Erklärung über Ihre selbständige Tätigkeit)
  • Praktikumsvertrag
  • Bestätigung der Aufnahme einer Beschäftigungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

kurzfristig

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnbezirks.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.