Kita-Gutschein - Betreuungsumfang erweitern am Standort Jugendamt - Familienbüro

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ca. 70 Meter rechts vom Haupteingang Kirchstr. 1/3 befindet sich Eingang zum Bauteil E. Er weist an der rechten Seite eine rollstuhlgerechte Metallrampe mit Automatiktür auf.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 - 12:00 Uhr
      13:00 -15:00 Uhr
      oder telefonisch unter 90299 5797 oder 90299 6115
  • Dienstag

      09:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      oder telefonisch unter 90299 5797 oder 90299 6115
  • Mittwoch

      09:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      oder telefonisch unter 90299 5797 oder 90299 6115
  • Donnerstag

      09:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 18:00 Uhr
      oder telefonisch unter 90299 5797 oder 90299 6115
  • Freitag

      10:00 - 13:00 Uhr
      oder telefonisch unter 90299 5797 oder 90299 6115
      10:00 - 14:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
S-Bahn
  • S Zehlendorf: S1

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Familienbüro
Raum E 21

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Kita-Gutschein - Betreuungsumfang erweitern

Für einen bestehenden Kita-Gutschein kann die Betreuungszeit Ihres Kindes auf Antrag erweitert werden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung zur Förderung von Kindern
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
  • Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils,
    der nicht auf dem Erweiterungsantrag unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
  • Einverständniserklärung der Kita über die Erhöhung der Betreuungszeit
    wenn die Betreuungszeit im laufenden Monat geändert werden soll
  • Aktueller Nachweis des Arbeitgebers über die bestehende Erwerbstätigkeit
    (bzw. Beginn der Arbeitsaufnahme) mit konkreten oder veränderten Arbeitszeiten (von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird)
  • Nachweis einer Ausbildung oder eines Studiums zum gewünschten Änderungszeitpunkt
  • Nachweis über die bestehende Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit
    (z.B. Gewerbeanmeldung, Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse, Bescheinigung vom Steuerberater, Bescheinigung vom Finanzamt oder eine Erklärung über Ihre selbständige Tätigkeit)
  • Praktikumsvertrag
  • Bestätigung der Aufnahme einer Beschäftigungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

kurzfristig

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnbezirks.

Chat

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