Für einen bestehenden Kita-Gutschein kann die Betreuungszeit Ihres Kindes auf Antrag erweitert werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Anmeldung zur Förderung von Kindern
-
Notwendige Unterlagen für den Bedarfsnachweis
Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, welcher nicht auf dem Antrag unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
Bei Veränderung der Betreuungszeit im laufenden Monat, wird eine Einverständniserklärung der Kita über die Erhöhung der Betreuungszeit benötigt.
Entsprechend Ihrer Erwerbs-/Ausbildungssituation sind folgende Unterlagen (von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird) erforderlich:
Aktueller Nachweis des Arbeitgebers über die bestehende Erwerbstätigkeit (bzw. Beginn der Arbeitsaufnahme) mit konkreten oder veränderten Arbeitszeiten.
Nachweis einer Ausbildung oder eines Studiums zum gewünschten Änderungszeitpunkt.
Nachweis über die bestehende Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit (z.B. Gewerbeanmeldung, Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse, Bescheinigung vom Steuerberater, Bescheinigung vom Finanzamt oder eine Erklärung über Ihre selbständige Tätigkeit).
Praktikumsvertrag
Bestätigung der Aufnahme einer Beschäftigungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme
Gebühren
Die Ausstellung des Betreuungsgutscheins ist gebührenfrei.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
kurzfristig
Zuständige Behörden
Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnbezirks.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick