Kita-Gutschein beantragen am Standort Jugendamt - Tagesbetreuung von Kindern

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden.

Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln. Die offenen Sprechzeiten werden nach wie vor nicht angeboten.

Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft in Unterhaltsfragen, Beurkundungen sowie die Erteilung von Bescheinigungen für das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Für Terminabsprachen nutzen Sie bitte die Telefonnummern:

(030) 90296-4028 für Beurkundungen und Beistandschaften,
(030) 90296-7011 für Unterhaltsvorschuss,
(030) 90296-5116 für Elterngeld
sowie ggf. die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen.

Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. (Telefon: (030) 90296-7080).

Der Bereitschaftsdienst für Krisenfälle ist weiterhin montags bis freitags 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar unter (030) 90296-55555.

Weitere wichtige Telefonnummern sowie weitere Informationen und Tipps sind auf der Internetseite des Jugendamtes zu finden.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges)

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Bahnhofstraße 256
Tram
  • Oberseestraße M 5 Hauptstraße/Rhinstraße M 5, 27 Rhinstraße/Gärtnerstraße M 17, 27

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Kita-Gutschein beantragen

Wenn Ihr Kind in eine Kita oder in eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie dafür einen Kita-Gutschein. Den Gutschein können Sie in einer Berliner Kita oder Kindertagespflegestelle Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz für Ihr Kind frei ist.

Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:

  • Im ersten Lebensjahr müssen Sie unabhängig vom gewünschten Betreuungsumfang den Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.
  • Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes wird ohne weitere Bedarfsprüfung eine Teilzeitbetreuung (bis zu 7 Stunden täglich) gewährt. Für eine über diesen Anspruch hinausgehende Betreuung muss ein entsprechender Bedarf nachgewiesen werden.

Wenn Sie arbeiten gehen, studieren oder in Ausbildung sind und deshalb Ihr Kind nicht selbst betreuen können, kann Ihr Kind auch länger in der Kita oder Kindertagespflegestelle bleiben. Längere Betreuungszeiten sind ebenfalls möglich, wenn der Bedarf sich aus Ihrer Familiensituation ergibt oder aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen notwendig ist.

Die Beantragung eines Kita-Gutscheins erfolgt immer beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, auch wenn Ihr Kind eine Kita oder Kindertagespflegestelle in einem anderen Bezirk besuchen soll. Bitte beachten Sie, dass Ihr Jugendamt Nachweise über die Richtigkeit Ihrer Angaben verlangen kann. Wir empfehlen, die entsprechenden Nachweise bereits bei Antragsstellung beizufügen.

Für eine Kita schließen Sie den Betreuungsvertrag direkt mit der Kita bzw. dem Träger ab. In der Kindertagespflege stellen Sie in der Regel den Erstkontakt mit der Kindertagespflegeperson her. Der Vertrag wird dann mit dem zuständigen Standortjugendamt abgeschlossen.

Sollten sich in der Zeit zwischen Anmeldung und Abschluss eines Betreuungsvertrages Änderungen insbesondere in Ihrer Familien- oder Arbeitssituation ergeben, so müssen Sie dies dem Jugendamt unverzüglich mitteilen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Erziehungsberechtigung
    Sie sind erziehungsberechtigt für das Kind. Erziehungsberechtigt sind meistens beide Eltern.
  • Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
    Der andere Erziehungsberechtigte muss Ihrem Antrag zustimmen. Falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind, brauchen Sie keine Zustimmung.
  • Wohnsitz in Berlin
    Sie und Ihr Kind haben Ihren Wohnsitz in Berlin.
  • Alter des Kindes
    Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt. Es geht noch nicht zur Schule.
  • Rechtzeitiger Antrag
    Bitte stellen Sie den Antrag frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate bevor Ihr Kind in die Kita gehen soll. Bitte stellen Sie den Antrag erst nach der Geburt des Kindes.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrags-Formular "Anmeldung zur Förderung von Kindern"
    Den Antragsvordruck ausgefüllt und unterschrieben per Post einreichen.
    Bei Online-Abwicklung: Den Online-Antrag ausdrucken, unterschreiben und per Post einreichen.
  • Nachweis über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
    Der Nachweis kann zum Beispiel durch dessen Unterschrift auf dem Antrags-Formular oder durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden.
    Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind.
  • Ausweis-Dokument (Kopie)
    Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass
  • Nachweis über Ihren Wohnsitz
    Personalausweis oder Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen").
  • Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
  • Bei Pflegekindern: Pflegevertrag (Kopie)
  • Für erweiterten Betreuungsbedarf und für Kinder unter 1 Jahr:
    Nachweise, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können.
    Zum Beispiel:
    • eine aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und darüber, seit wann Sie dort arbeiten;
    • eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie Elternzeit beantragt haben;
    • ein Elterngeldbescheid;
    • eine Studienbescheinigung;
    • eine Ausbildungsbescheinigung;
    • eine Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Gewerbeanmeldung, eine Bescheinigung des Finanzamts, eine Bescheinigung des Steuerberaters, ein Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse;
    • ein Praktikumsvertrag;
    • ein Nachweis der Agentur für Arbeit, des JobCenters oder ein Bescheid über Arbeitslosengeld.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

6 bis 8 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrags ist das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie wohnen.

Chat

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