Grundstück - Identitätsbescheinigung für Flurstücke beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung
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Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung
- Carl-Schurz-Straße 2/6 , 13597 Berlin
- Corinna Schwarz
- Tel.: (030) 90279-2489
- Fax: (030) 90279-2926
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
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09:00-15.00 Uhr
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Dienstag
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09:00-13.00 Uhr
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Mittwoch
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09:00-15.00 Uhr
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Donnerstag
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09:00-15.00 Uhr
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Freitag
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09:00-14.00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do und Fr nach telefonischer Terminvereinbarung
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
S Spandau Bhf
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U-Bahn
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Bus
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S+U Rathaus Spandau
- 638
- 130
- 135
- 237
- M32
- 134
- N30
- N34
- M36
- M45
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- 136
- 337
- N7
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- X37
- X36
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Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M45
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S+U Rathaus Spandau
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Regionalbahn
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S Spandau Bhf
- RE6
- RE8
- RE4
- RE2
- RB21
- RB10
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S Spandau Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Identitätsbescheinigung für Flurstücke beantragen
Eine Identitätsbescheinigung dient als Nachweis dafür, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreibt.
Die Eigentumsangaben werden zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster durch ein Mitteilungsverfahren stets in Übereinstimmung gehalten. Dieses Verfahren erstreckt sich aber nicht auf Rechte und Belastungen an Grundstücken oder Grundstücksteilen (Abteilung II des Grundbuchs). Durch wiederholte Fortschreibung der Flurstücke durch Teilung oder Vereinigung kann es dadurch im Laufe der Zeit zu Unklarheiten kommen, welche Flächen tatsächlich von einem Recht betroffen sind. Auch Verträge oder Vereinbarungen können alte Flurstücksbezeichnungen beinhalten, die heutigen Flächen zugeordnet werden müssen.
Das bezirkliche Vermessungsamt kann in diesen Fällen die heutigen Bezeichnungen der Flächen feststellen und mit einer Identitätsbescheinigung bestätigen.
Die Eigentumsangaben werden zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster durch ein Mitteilungsverfahren stets in Übereinstimmung gehalten. Dieses Verfahren erstreckt sich aber nicht auf Rechte und Belastungen an Grundstücken oder Grundstücksteilen (Abteilung II des Grundbuchs). Durch wiederholte Fortschreibung der Flurstücke durch Teilung oder Vereinigung kann es dadurch im Laufe der Zeit zu Unklarheiten kommen, welche Flächen tatsächlich von einem Recht betroffen sind. Auch Verträge oder Vereinbarungen können alte Flurstücksbezeichnungen beinhalten, die heutigen Flächen zugeordnet werden müssen.
Das bezirkliche Vermessungsamt kann in diesen Fällen die heutigen Bezeichnungen der Flächen feststellen und mit einer Identitätsbescheinigung bestätigen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Es bestehen keine Voraussetzungen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausstellung einer Identitätsbescheinigung
Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post.
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein
- Angaben zum Grundstück/Flurstück
- Aktueller Grundbuchauszug
- Urkunde, mit der die Rechtsverhältnisse vereinbart wurden (in Kopie / wenn vorhanden)
Gebühren
- 110,00 Euro je Bescheinigung
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
2 Wochen