Namensrechtliche Erklärung - Widerruf der Hinzufügung eines Begleitnamens zum Ehenamen
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Haben die Eheschließenden einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt, dann kann Der-/Diejenige dessen Name nicht Ehename wurde, seinen/ihren Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen dem Ehenamen als Begleitnamen anfügen oder voranstellen (Doppelname).
Diese Erklärung über die Hinzufügung eines Begleitnamens kann einmalig widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann nicht noch einmal zulässig.
Auch nach der Auflösung der Ehe kann der/die verwitwete oder geschiedene Ehegattin/Ehegatte vom Widerruf der Hinzufügung des Begleitnamens Gebrauch machen, solange er/sie den Ehenamen führt.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und wurde ein Ehename mit einem Begleitnamen bestimmt, ist auch dann eine Erklärung über den Widerruf der Hinzufügung eines Begleitnamens möglich.
Haben die Eheschließenden einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt, dann kann Der-/Diejenige dessen Name nicht Ehename wurde, seinen/ihren Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen dem Ehenamen als Begleitnamen anfügen oder voranstellen (Doppelname).
Diese Erklärung über die Hinzufügung eines Begleitnamens kann einmalig widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann nicht noch einmal zulässig.
Auch nach der Auflösung der Ehe kann der/die verwitwete oder geschiedene Ehegattin/Ehegatte vom Widerruf der Hinzufügung des Begleitnamens Gebrauch machen, solange er/sie den Ehenamen führt.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und wurde ein Ehename mit einem Begleitnamen bestimmt, ist auch dann eine Erklärung über den Widerruf der Hinzufügung eines Begleitnamens möglich.
Voraussetzungen
- Diese Leistung wird redaktionell ersetzt durch die Leistung "Namensrechtliche Erklärung - Hinzufügung/Widerruf eines Namens zum Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen". Wenn Sie ihren bereits gebuchten Termin ändern möchten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, bei dem Sie den Termin gebucht haben.
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Es wurde ein Begleitname zum Ehenamen bestimmt
Die erklärende Person führt einen Ehenamen mit Begleitnamen (Doppelname). -
Die erklärende Person
Die Erklärung kann nur von der Person abgegeben werden, die einen Begleitnamen zum Ehename bestimmt hat.
Erforderliche Unterlagen
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Reisepass oder Personalausweis
Der erklärenden Person. -
Eheurkunde
aus der die Führung eines Ehenamens mit Begleitnamen hervorgeht.
Bei einer Eheschließung im Ausland ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Ggf. Bescheinigung über die Namensführung
geht Führung eines Ehenamens mit Begleitnamen nicht aus der Eheurkunde hervor, ist eine Bescheinigung über die entsprechende Namensführung erforderlich.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen ist eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Gebühren
25 Euro: Namenserklärung
12 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Wirksam wird die Namenserklärung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Ehe geschlossen wurde und das das Eheregister führt. Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Bei Eheschließungen im Ausland ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.
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