Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Angleichung am Standort Standesamt Neukölln

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Der Publikumsverkehr wurde auf das notwendige Minimum reduziert. Eine persönliche Vorsprache ist daher nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, siehe untenstehende Kontaktdaten.
Im Standesamt Neukölln finden terminierte Eheschließungen statt. Zur Trauzeremonie ist zurzeit nur das Brautpaar zugelassen.
Alle anderen Anliegen können persönlich nur nach vorheriger Terminabsprache erledigt werden; insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister (ehe@bezirksamt-neukoelln.de Tel. 030.90239-2626, -3504, -2209, -2658)
Geburtenregister (geburten@bezirksamt-neukoelln.de Tel. 030.90239-2129, -3004, -2880, -3636, -3697)
Sterberegister (sterbe@bezirksamt-neukoelln.de Tel. 030.90239-2684, -2993)
Urkundenstelle (urkunden@bezirksamt-neukoelln.de Tel. 030.90239-2703, -3145)
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Öffnungszeiten
08:30-13:00 Uhr
11:00-15:00 Uhr
14:00-18:00 Uhr
08:30-13:00 Uhr
Alle anderen Abteilungen:
Keine Sprechstunde
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: (030) 90239-1395, -2209, -2480, -2626, -3504
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147, -3698
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-3697, -2880, -3636, -2129, -3004
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-2227, -2684
Urkundenstelle: (030) 90239 90239-2704, -3503, -2703, -3502
Archiv: (030) 90239-3501
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Angleichung
Entgegennahme einer Erklärung zur Namensangleichung von Vor- und Familiennamen an das deutsche Recht
Voraussetzungen
-
Erwerb des Namens nach ausländischem Recht
Die erklärende Person führt Namen oder Namensbestandteile, die dem deutschen Recht fremd sind und
- die erklärende Person besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder ist staatenlos oder heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling oder
- die erklärende Person hat eine ausländische Staatsangehörigkeit und ihr Name soll zum Ehenamen nach deutschem Recht bestimmt werden.
-
Erklärende / beteiligte Personen
Beide sorgeberechtigte Eltern bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, ist seine Anwesenheit erforderlich, weil es seine eigene Erklärung abgeben muss. Die Erklärung des Kindes bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
-
Hinweis
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
-
Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
Urkunden in fremder Sprache bedürfen einer amtlichen Übersetzung.
- Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
-
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen.
Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensangleichung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt, in dem die Beurkundung/Registrierung der Geburt erfolgt ist. Wird die Erklärung im Zusammenhang mit einer Erklärung zur Namensführung von Ehegatten abgegeben, das Standesamt, das das Eheregister führt. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Standesamt Neukölln
Nahverkehr
U-Bahn U Blaschkoallee: U7
Bus Riesestr.: 170
Bus Buschkrug: 171
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