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Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG) am Standort Jugendamt - Eingliederungshilfe
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Öffnungszeiten
Dienstag
09:00-12:00 Uhr
Donnerstag
16:00-18:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG)
Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz umfassen:
Pflegegeld für
- Blinde,
- Taubblinde,
- hochgradig Sehbehinderte und
- Gehörlose.
Zweckgleiche Leistungen (beispielsweise Leistungen der Pflegekasse und ähnliche) werden in einem festgelegten Rahmen auf die Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz angerechnet.
Voraussetzungen
- gewöhnlicher Aufenthalt und Wohnsitz im Land Berlin
-
Blindheit
Als Blinde im Sinne des Gesetzes gelten Personen:
- denen das Augenlicht vollständig fehlt,
- deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als ein Fünfzigstel beträgt oder
- bei denen andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie zuvor genannter Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzusetzen sind.
-
Hochgradige Sehbehinderung
Als hochgradig Sehbehinderte gelten Personen:
- deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als ein Zwanzigstel beträgt oder
- bei denen andere hinsichtlich des Schweregrades gleich zu achtende Störungen der Sehfunktion vorliegen.
-
Gehörlosigkeit
Als Gehörlose gelten Personen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbener
- Taubheit oder
- an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Erforderliche Unterlagen
-
Gültige Personaldokumente
(gegebenenfalls Meldebestätigung)
- medizinische Unterlagen zur Sehbeeinträchtigung bzw. Gehörlosigkeit
- Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht
-
gegebenenfalls Bescheide über zweckgleiche Leistungen
Feststellungsbescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad
- Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Jugendämter: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Ämter für Soziales: Erwachsene
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem PrVG (Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus)
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Jugendamt - Eingliederungshilfe
Tel.:
(030) 90279-3871
Fax:
(030) 90279-6619
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.3km
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
0.3km
S Spandau Bhf
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- 134
- 135
- 137
- M36
- M37
- N34
- M32
- M45
- 638
-
0.3km
S Spandau Bhf
- EV4
-
0.3km
S+U Rathaus Spandau [Bus Seegef. Str.]
- 130
- 237
- N30
- 134
- 136
- 337
- N7
- X33
- 671
-
0.1km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- Regionalbahn
-
-
0.3km
S Spandau Bhf
- RB10
- RB14
- RE6
- RE2
- RE4
-
0.3km
S Spandau Bhf