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Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen am Standort Jugendamt - Eingliederungshilfe
Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten
Dienstag
09:00-12:00 Uhr
Donnerstag
16:00-18:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen
Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) nach dem SGB IX können umfassen:
- Soziale Teilhabe:
~ persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen)
~ Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen
~ Beschäftigungstagesstätten
~ psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte
~ sozialpädagogische Reisen
- Teilhabe am Arbeitsleben:
~ Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen
~ Budget für Arbeit
- Medizinische Rehabilitation:
- Teilhabe an Bildung:
Voraussetzungen
- Vorliegen eines wie oben beschriebenen Teilhabebedarfs
-
Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 SGB IX
Eine wesentliche und nicht nur vorübergehende Behinderung muss vorliegen oder drohen.
Erforderliche Unterlagen
-
gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung
-
Bescheide vorrangiger Leistungsträger
(beispielsweise Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Rententräger, Krankenkassen)
-
gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
Bescheid und Schwerbehindertenausweis
-
Einkommensnachweise
falls vorhanden den Einkommenssteuerbescheid oder Rentenanpassungsmitteilung des Vorvorjahres
-
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Informationen für Menschen mit Behinderung
- einfach teilhaben
- Berliner Sozialrecht
- Ratgeber für Menschen mit Behinderung
- Persönliches Budget
- Informationen des Projektes Bundesteilhabegesetz Berlin - BTHG-Projekt Berlin
- Beratungsangebote der Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung - EUTB
Hinweise zur Zuständigkeit
Amt für Soziales in Ihrem Wohnbezirk
- Für Erwachsene
- Für Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige (sofern die Volljährigen Jugendhilfe oder Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung erhalten).
- Für Personen, die bisher in Berlin gelebt haben und Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) in besonderen Wohnformen außerhalb der Stadt Berlin beziehen.
- Für Personen, die Leistungen der persönlichen Assistenz erhalten (sogenannter Leistungskomplex 32 sowie Arbeitgebermodell).
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Jugendamt - Eingliederungshilfe
Tel.:
(030) 90279-3871
Fax:
(030) 90279-6619
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.3km
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
0.3km
S Spandau Bhf
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- 134
- 135
- 137
- M36
- M37
- N34
- M32
- M45
- 638
-
0.3km
S Spandau Bhf
- EV4
-
0.3km
S+U Rathaus Spandau [Bus Seegef. Str.]
- 130
- 237
- N30
- 134
- 136
- 337
- N7
- X33
- 671
-
0.1km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- Regionalbahn
-
-
0.3km
S Spandau Bhf
- RB10
- RB14
- RE6
- RE2
- RE4
-
0.3km
S Spandau Bhf