Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen am Standort Jugendamt - Teilhabefachdienst
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Jugendamt - Teilhabefachdienst
- Riesaer Straße 94 , 12627 Berlin
-
Postanschrift12591 Berlin
- Tel.: (030) 90293-4897
- Fax: (030) 90293-4925
- E-Mail: teilhabejug@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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09:00 - 12:00 Uhr
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Donnerstag
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15:00 - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Branitzer Str.
- 195
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 195
-
Riesaer Str.
- 395
- N5
- N95
-
Nossener Str.
- 195
- X54
-
Schwarzheider Str.
- 195
-
Hönower Str./Riesaer Str.
- 195
- 395
- N5
- N95
-
Wildrosengehölz
- 195
- N95
-
U Hellersdorf
- U5
- 195
- X54
- N5
-
Grottkauer Str.
- 399
-
Am Rosenhag
- 195
- N95
-
Branitzer Str.
-
Tram
-
Jenaer Str.
- 18
- M6
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Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 18
- M6
-
Nossener Str.
- 18
- M6
-
Riesaer Str.
- 18
- M6
-
U Hellersdorf
- 18
- M6
-
Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- 18
- M6
-
Stendaler Str./Zossener Str.
- 18
- M6
-
Zossener Str./Kastanienallee
- 18
- M6
-
Jenaer Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen
Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) nach dem SGB IX können umfassen:
~ persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen)
~ Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen
~ Beschäftigungstagesstätten
~ psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte
~ Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen
~ Budget für Ausbildung oder Arbeit
- Soziale Teilhabe:
~ persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen)
~ Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen
~ Beschäftigungstagesstätten
~ psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte
- Teilhabe am Arbeitsleben:
~ Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen
~ Budget für Ausbildung oder Arbeit
- Medizinische Rehabilitation:
- Teilhabe an Bildung:
Voraussetzungen
- Vorliegen eines wie oben beschriebenen Teilhabebedarfs
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Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 SGB IX
Eine wesentliche und nicht nur vorübergehende Behinderung muss vorliegen oder drohen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
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gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung
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Bescheide vorrangiger Leistungsträger
(beispielsweise Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Rententräger, Krankenkassen) - gegebenenfalls Bescheid sowie Ausweis des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
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Einkommensnachweise
falls vorhanden den Einkommenssteuerbescheid oder Rentenanpassungsmitteilung des Vorvorjahres -
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Amt für Soziales in Ihrem Wohnbezirk
- Für Erwachsene
- Für Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige (sofern die Volljährigen Jugendhilfe oder Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung erhalten).
- Für Personen, die bisher in Berlin gelebt haben und Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) in besonderen Wohnformen außerhalb der Stadt Berlin beziehen.
- Für Personen, die Leistungen der persönlichen Assistenz erhalten (sogenannter Leistungskomplex 32 sowie Arbeitgebermodell).