Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen am Standort Amt für Soziales
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Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Amt für Soziales
- Yorckstraße 4-11 , 10965 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: 90298-2685
- E-Mail: sozialamt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:30-10:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
11:00-13:00 Uhr Materielle Hilfen -
Dienstag
-
08:30-10:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
11:00-13:00 Uhr Materielle Hilfen -
Donnerstag
-
08:30-10:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
11:00-13:00 Uhr Materielle Hilfen
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Leistungsbeziehende Bürgerinnen und Bürger vereinbaren für die Vorsprache bitte einen Termin.
Pandemiebedingt gibt es derzeit nur eine Notsprechstunde.
Pandemiebedingt gibt es derzeit nur eine Notsprechstunde.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Yorckstr.
- S2
- S25
- S26
-
S Anhalter Bahnhof
- S2
- S25
- S26
- S1
-
S+U Yorckstr. (Großgörschenstr.)
- S1
-
S Julius-Leber-Brücke
- S1
-
S+U Potsdamer Platz Bhf
- S1
- S2
- S25
- S26
-
S+U Yorckstr.
-
U-Bahn
-
U Mehringdamm
- U7
- U6
-
U Hallesches Tor
- U1
- U3
- U6
-
U Möckernbrücke
- U7
- U1
- U3
-
U Gneisenaustr.
- U7
-
U Platz der Luftbrücke
- U6
-
U Gleisdreieck
- U2
- U3
- U1
-
S+U Yorckstr.
- U7
-
U Mendelssohn-Bartholdy-Park
- U2
-
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- U6
-
U Prinzenstr.
- U1
- U3
-
U Mehringdamm
-
Bus
-
U Mehringdamm
- 140
- M19
- N6
- N42
- N7
-
Hornstr.
- M19
- N7
- 140
-
U Mehringdamm [Pos 7]
- M19
-
Obentrautstr./U Mehringdamm
- N42
-
Kreuzberg/Wasserfall
- 140
-
Bergmannstr.
- N6
- N42
-
Mehringbrücke
- N1
- N6
-
Katzbachstr.
- M19
- N7
-
U Möckernbrücke
- N1
-
U Hallesches Tor
- 248
- M41
- N1
- N42
-
U Mehringdamm
-
Regionalbahn
-
S+U Potsdamer Platz Bhf
- RE3
- RE4
- RB14
- RE8
- RE5
- RB10
-
S+U Potsdamer Platz Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Auf dem Parkplatz befindet sich ein Häuschen mit einem Fotografen.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen
Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) nach dem SGB IX können umfassen:
~ persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen)
~ Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen
~ Beschäftigungstagesstätten
~ psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte
~ Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen
~ Budget für Ausbildung oder Arbeit
- Soziale Teilhabe:
~ persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (betreutes Einzelwohnen)
~ Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen
~ Beschäftigungstagesstätten
~ psychosoziale Betreuung für Suchterkrankte
- Teilhabe am Arbeitsleben:
~ Beschäftigung und Förderung für Menschen mit Behinderungen
~ Budget für Ausbildung oder Arbeit
- Medizinische Rehabilitation:
- Teilhabe an Bildung:
Voraussetzungen
- Vorliegen eines wie oben beschriebenen Teilhabebedarfs
-
Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 SGB IX
Eine wesentliche und nicht nur vorübergehende Behinderung muss vorliegen oder drohen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
-
gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung
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Bescheide vorrangiger Leistungsträger
(beispielsweise Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Rententräger, Krankenkassen) - gegebenenfalls Bescheid sowie Ausweis des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
-
Einkommensnachweise
falls vorhanden den Einkommenssteuerbescheid oder Rentenanpassungsmitteilung des Vorvorjahres -
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Amt für Soziales in Ihrem Wohnbezirk
- Für Erwachsene
- Für Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige (sofern die Volljährigen Jugendhilfe oder Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung erhalten).
- Für Personen, die bisher in Berlin gelebt haben und Leistungen der Teilhabe (Eingliederungshilfe) in besonderen Wohnformen außerhalb der Stadt Berlin beziehen.
- Für Personen, die Leistungen der persönlichen Assistenz erhalten (sogenannter Leistungskomplex 32 sowie Arbeitgebermodell).