Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen als Grundleistungen folgenden notwendigen Bedarf:
Zu Beginn des Asylverfahrens werden die Leistungen zentral über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten gewährt. Es können sich weitere Leistungen nach dem AsylbLG über die Ämter für Soziales anschließen, sofern nicht - je nach Stand oder Ausgang des Asylverfahrens - ein Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bestehen.
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf
Tel.:
(030) 90293-4956
Fax:
(030) 90293-4345
Bus Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 195
Tram Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 18, M6