Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am Standort Amt für Soziales
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Amt für Soziales
- Donaustraße 89-90 , 12043 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90239 - 3274
- E-Mail: soziales@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09.00 - 12.00 Uhr (ausschließlich Terminsprechstunde)
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Dienstag
-
09.00 - 12.00 Uhr
-
Donnerstag
-
09.00 - 12.00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Berlin, Erkstr.
- M41
- 166
- M43
-
Geygerstr.
- M41
-
U Rathaus Neukölln/Alfred-Scholz-Platz
- 166
- N7
- M43
-
Berlin, Erkstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Zu den angegebenen Sprechzeiten begeben Sie sich bitte zuerst zur Infotheke. Ausgenommen hiervon sind Vorsprachen bei Bestattungen gem. § 74 SGB XII. Bitte melden Sie sich hierzu direkt in Raum 321/322.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst:
• für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
• für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
• für kostenaufwendige Ernährung,
• für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
• Erstausstattung für Bekleidung
• Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
• Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
• Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
- Regelbedarf
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe, beispielsweise:
• für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
• für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
• für kostenaufwendige Ernährung,
• für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
- Einmalige Bedarfe, beispielsweise
• Erstausstattung für Bekleidung
• Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
• Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
• Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
Voraussetzungen
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Rentenalter oder dauerhafte Erwerbsminderung
Es wird eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Erreichen des Rentenalters (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) oder
- unbefristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) und Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt)
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Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. -
Wohnsitz in Berlin
- einwohneramtliche Meldung oder
- bei Wohnungslosigkeit gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
(unter "Formulare") -
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
- Einkommensnachweise
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Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Kontoauszüge
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Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben - Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
- Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Merkblatt zum Antrag auf Grundsicherung
- Zusatzblatt der Haushaltsangehörigen zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung
- Anlage 1 über Unterhalt
- Anlage 2 für Ausländerinnen und Ausländer/Asylbewerberinnen und Asylbewerber
- Anlage 3 über Grundvermögen
- Anlage 6 über Mietschulden
- Folgeantrag/Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen während des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung
- Zusatzblatt zur Erklärung für Angehörige
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.